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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voges erläutert, dass die Plangebietsfläche zur Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden soll. Da es sich bei einem Großteil der Fläche um eine Hinterliegerbebauung handeln würde, ist aus Sicht des Landkreises ein Bebauungsplan notwendig. Die Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen im weitesten Sinne den Möglichkeiten einer Bebauung auch ohne Bebauungsplan. Es wurde jedoch in Absprache mit den Eigentümern eine Festsetzung von 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit aufgenommen. Auf Nachfrage von Herrn Preissner teilt Herr Voges mit, dass die Regelung mit den Stellplätzen einvernehmlich mit den Eigentümern erfolgt.
Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 044/2018-1:
Beschluss:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Vorm Schlage“, OT Algermissen mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 19.06.18) ist der Vorlage 044/2018-1 beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |