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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird von Herrn Voges begründet. Auf Nachfrage von Herrn Wirries teilt Herr Voges mit, dass zum Brandschutz die Gemeinde Algermissen lediglich über die PURENA einen Grundschutz von 800 l/min zur Verfügung stellt, falls im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens weitere Fordungen des Landkreises entstehen, sind diese vom Bauherrn zu erfüllen.
Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 062/2017:
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 Nieders. Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Der Begründung mit Umweltbeitrag wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB zugestimmt.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 062/2017 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |