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Auszug - Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2014 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG  

5. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
041/2017 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
a.) Beratung und Beschluss über die Jahresrechnung
b.) Zuführung des Jahresergebnisses 2014 zu Überschussrücklagen gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
c.) Entlastung des Bürgermeisters gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 041/2017:

 


Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 01.10.2015 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014.

b.)    Der im Jahresabschluss 2014 festgestellte Überschuss im ordentlichen Bereich in Höhe von 173.695,62 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der im Jahresabschluss 2014 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 9.296,35 € wird der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt, dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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