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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Moegerle berichtet, dass eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht besteht, wenn auch Private eine Leistung anbieten könnten. Es sollte daher von einer Beschlussmöglichkeit Gebrauch gemacht werden, um für den Übergang bis zum Jahr 2020 auf diese Verpflichtung zu verzichten. Herr Dierks fragt nach, ob dies auch für die interne Rechnungsstellung gilt. Insgesamt wird von Herrn Moegerle mitgeteilt, dass in den kommenden Jahren eine vollständige Vergleichsberechnung anzustellen ist.
Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 062/2016:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Algermissen beschließt, von der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuergesetz insbesondere zu den Regelungen des § 2 b Umsatzsteuergesetz Gebrauch zu machen und somit bis 2020 die Rechtslage, wie sie bis zum 31.12.2016 bestand, anzuwenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |