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Auszug - Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG  

1. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Gemeinde Algermissen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Platz, GT Lühnde, Bolzumer Tor 14, Algermissen
Ort:
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Moegerle gratuliert allen gewählten Ratsmitgliedern und dankt ihnen für ihre Bereitschaft, die Tätigkeit im Rat der Gemeinde Algermissen für die Allgemeinheit wahrzunehmen. Er verweist darauf, dass alle Mitglieder des Rates dem Allgemeinwohl verpflichtet seien. Er ruft die Mitglieder auf, für Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen und Ortschaften zu sorgen und wünscht sich wie in der Vergangenheit auch ein gemeinschaftliches Arbeiten und dass alle an einem Strang ziehen mögen.

 

Anschließend weist Bürgermeister Moegerle die Ratsmitglieder auf die Ihnen nach dem NKomVG obliegenden Pflichten hin. Die Regelungen der §§ 40 bis 42 NKomVG werden allen Ratsmitgliedern übergeben. Weiter weist Bürgermeister Moegerle auf die Schadenersatzpflicht bei Pflichtverletzungen sowie auf die strafrechtliche Verfolgung von Bestechung und Vorteilsgewährung hin.

 

Abschließend nimmt er die förmliche Verpflichtung der Ratsmitglieder durch Handschlag vor.

 


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