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Wortprotokoll |
Wie der Presse zu entnehmen war, ist bei der Vergabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das Finanzamt einiges falsch gelaufen. Hier liege jedoch kein Fehler der Gemeindeverwaltung vor. Die Fehler seien durch fehlerhafte Übermittlungen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den örtlichen Finanzämtern entstanden.
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