|
Wortprotokoll |
Ratsvorsitzender Gerhardy verweist darauf, dass der Rat sich eine Geschäftsordnung geben müsse und diese auch für den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte gelte. Er schlägt vor, die bisherige Geschäftsordnung zunächst vorläufig zu übernehmen. Diese könne vom Rat jederzeit geändert werden.
Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:
Die Geschäftsordnung der Gemeinde Algermissen vom 03.01.2017, einschließlich der 1. Änderung vom 09.12.2020, gilt als vorläufige Geschäftsordnung zunächst auch für die am 01.11.2021 begonnene Wahlperiode.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |