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Wortprotokoll |
Bürgermeister Moegerle gratuliert allen gewählten Ratsmitgliedern und appelliert an sie, bei ihrer Tätigkeit das „Ganze“ zu sehen. Anschließend weist Bürgermeister Moegerle die Ratsmitglieder auf die ihnen nach dem NKomVG obliegenden Pflichten hin. Die Regelungen der §§ 40-42 NKomVG werden allen Ratsmitgliedern übergeben. Weiter weist Bürgermeister Moegerle auf die Schadenersatzpflicht bei Pflichtverletzungen sowie auf die strafrechtliche Verfolgung von Bestechung und Vorteilsgewährung hin. Abschließend nimmt er die förmliche Verpflichtung der Ratsmitglieder vor.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |