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Wortprotokoll |
Herr Habermann fragt nach, ob es zulässig sein könnte das Osterbrennholz zu verbrennen. Aus Sicht von Herrn Moegerle besteht hier keine Möglichkeit, da es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer handelt. Auch ist keine Hilfe/Beteiligung durch die Feuerwehr zu erwarten., da die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft Vorrang hat.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |