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Wortprotokoll |
Bürgermeister Moegerle stellt kurz die Rechtslage dar. Zur Verbrennung von Grünschnitt sei eine Genehmigung des Landkreises Hildesheim erforderlich. Grundsätzlich werde diese Genehmigung nicht erteilt. Eine Ausnahme kann nur dann erteilt werden, wenn Teile des Grünschnitts nachweislich mit Krankheitserregern befallen sind.
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