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Tagesordnung - 4. Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanzausschuss
Datum: Do, 15.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 7  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 28.03.2017
SI/2017/501  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 8.1  
Plätze am Rathaus    
Ö 8.2  
Sanierung L479    
Ö 8.3  
Turnhalle Ostpreußenstraße    
Ö 8.4  
Windkraft    
Ö 8.5  
ABEG    
Ö 9  
Ausrichtung der Gemeindeentwicklung; Baugebiete, Wohnungsmarkt, Innenentwicklung - 2017 bis 2026
Enthält Anlagen
017/2017  
Ö 10  
Erlass einer Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Algermissen -Gefahrenabwehrverordnung-
Enthält Anlagen
031/2017  
Ö 11  
Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Algermissen -Auftragsvergabe-
043/2017  
Ö 12  
Verkauf Fl.St. 142/9, Flur 3, Gemarkung Ummeln
Enthält Anlagen
046/2017  
Ö 13  
1. Änderung B-Plan Nr. 9 "Ostermarsch-West II", OT Ummeln, Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
048/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:  

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Ummeln    DATUM: Di, 06.06.2017    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    GREMIUM: Finanzausschuss    DATUM: Do, 15.06.2017    TOP: Ö 13
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    GREMIUM: Verwaltungsausschuss    DATUM: Mo, 19.06.2017    TOP: N 9
    STATUS DER SITZUNG: nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:  

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschrift Nr. 9 „Ostermarsch-West II“, OT Ummeln, wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Vorlage 048/2017 beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 14  
Abschluss Mietvertrag sOfA
Enthält Anlagen
049/2017  
Ö 15  
Anfragen und Anregungen    
Ö 16  
Einwohnerfragestunde    
             

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