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Vorlage - 064/2021  

Betreff: 4. Änderung B-Plan Nr. 30 "Am See", OT Algermissen, Beschluss öffentliche Beteiligungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Anhörung
10.03.2022 
Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
30.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2021-04-20_Algermissen_Pflichtenheft
Entwurf Am See, 4. Änderung 29-7-2021

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Beschlussvorschlag:

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Am See“, OT Algermissen wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 064/2021 beigefügt.

 

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Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Die in der gleichen Sitzung beschlossene Durchführung der Beteiligung im Rahmen der „Phase 0“ wurde am 22.06.2021 auf der Home-page für zwei Wochen bekannt gemacht. Den Anliegern wurden mit Anschreiben vom 22.06.2021 bis zum 14.07.2021 Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. Mitteilungen u.ä. wurden in diesen Verfahren nicht vorgebracht.

 

Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt auf der Fläche die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen. Es handelt sich um fünf 2-Zimmer-Wohnungen und drei 3-Zimmer-Wohungen mit Größen von 60 m² bis 80 m². Hierzu wird im Änderungsbereich die Vorschrift zur Errichtung eines Einfamilienhauses aufgehoben, die Firsthöhe (FH) von 9 m auf 10 m erhöht, als GFZ wird für das gesamte Baugrundstück 0,5 festgesetzt, Carports und Einstellplätze in der nicht überbaubaren Fläche zur Straße zulässig und die Nutzungsgrenze (Linie mit Punkte) wurde ohne die Festsetzung von nicht überbaubaren Flächen verschoben.

 

Zur weiteren Information ist das Pflichtenheft für das Vorhaben beigefügt.

 

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Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021-04-20_Algermissen_Pflichtenheft (40 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Am See, 4. Änderung 29-7-2021 (1598 KB)    

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