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Vorlage - 067/2020  

Betreff: Mehrgenerationenhaus sOfA (schöner Ort für Alle)
Status:öffentlich  
Verfasser:Sönke Deitlaff
Federführend:Fachbereich I - Zentrale Verwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Familien und Senioren Vorbereitung
23.09.2020 
Sitzung des Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
29.09.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Algermissen wird die Einrichtung sOfA (schöner Ort für Alle) im Falle der Förderzusage im Sinne der Förderrichtlinie „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ betreiben.

 

Die Gemeinde Algermissen wird - entsprechend der Förderrichtlinie des Bundesprogrammes - das Mehrgenerationenhaus sOfA

  1. in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger einbinden sowie es
  2. weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses einbinden.

 

Die Gemeinde Algermissen wird die zweckgebundene Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € jährlich für den Förderzeitraum 2021-2028 in den Haushalt einstellen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Die Gemeinde Algermissen ist seit Dezember 2013 Träger der Einrichtung sOfA. Seit 2017 erfolgt eine Förderung als Mehrgenerationenhaus durch Bundes- und Landesmittel. Die im sOfA möglichen Angebote richten sich an viele Zielgruppen aus allen Generationen der Bevölkerung. In den vergangenen Jahren konnten viele Angebote etabliert und immer weitere hinzugewonnen werden. Im Laufe der Zeit hat sich das sOfA zu einem wichtigen Ort im Sozialraum entwickelt. Eine größere Gruppe von Ehrenamtlichen ist in die Planung des Programms und deren Umsetzung involviert. Mit den Möglichkeiten einer Förderung aus dem Programm Mehrgenerationenhaus können wichtige Aufgaben in der Unterstützung und Begleitung der Angebote sichergestellt und Ideen und Weiterentwicklung umgesetzt werden.

 

Die Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus stellt für ein Mehrgenerationenhaus im Förderzeitraum von 2021 bis 2028 einen Zuschuss in Höhe von 40.000 € pro Jahr in Aussicht, wenn die kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € pro Jahr sichergestellt ist. Diese zweckgebundene Kofinanzierung kann sich bei einer zusätzlichen Förderzusage des Landes Niedersachsen um 5.000 € pro Bewilligungsjahr verringern.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen: ./.

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