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Vorlage - 007/2020  

Betreff: 7. Änderung B-Plan Nr. 1 B "Süd-Neu", OT Algermissen, Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Anhörung
12.02.2020 
Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
12.02.2020 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Vorlage 007,2020

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:


Für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 B „Süd-Neu“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist der Vorlage 007/2020 beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes sollen die rechtlichen Vorgaben für das geplante Bauvorhaben zur Aufstockung/Anbau von Hort/Schule geschaffen werden. Im Einzelnen sind dies:

 

1. Verschieben der Baugrenze auf dem Schulgrundstück entlang der öffentlichen Verkehrsfläche.

2. Entfernen des Sichtdreiecks aus dem Bereich der Kreuzung Schulstraße/Pestalozzistraße.

3. Aufhebung der öffentlichen Parkflächen vor dem Schulgrundstück.

 

Am 30.01.2020 wurde beim Landkreis Hildesheim ein Gespräch zum vorgelegten Bauantrag zur Aufstockung/Anbau von Hort/Schule geführt.

 

Der Landkreis Hildesheim hat in dem Gespräch eine Planfassung des Bebauungsplanes mit allen Verfahrensvermerken vorgelegt. Dieser Plan stand bisher der Gemeinde nicht zur Verfügung. Selbst der Landkreis ist bislang, letztmalig im Rahmen der 5. Änderung des B-Planes im Jahr 2011, der Gemeinde vorliegenden Planfassung gefolgt. Bei der Vorbereitung des Bauantrages wurde der von der Gemeinde erarbeitete Bauantrag mit den Vorgaben des vorliegenden Bebauungsplanes abgeglichen. Es wurden hierbei keine dem Bauvorhaben entgegenstehenden Punkte festgestellt. Im Vergleich zu der beim Landkreis nun vorgebrachten Fassung befindet sich jedoch entlang des Schulgrundstücks im Bereich der Schulstraße und Pestalozzistraße eine Baugrenze. Die Baugrenze reicht teils erheblich (bis zu 4 m) in die Planung hinein. Da eine Umplanung einer Neukonzeption des Anbaus gleichkommen würde kommt nur eine Änderung des Bebauungsplanes in Frage.

 

Aus Sicht des Landkreises sollte bei einer Änderung des Bebauungsplanes auch das Sichtdreieck entfernt werden. Ohne Änderung des B-Planes würde die Nichtbeachtung des Sichtdreiecks, wie in vergleichbaren Fällen üblich, durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt.

 

Für den Nachweis von 14 der nun notwendigen 15 Einstellplätzen vor der Schule ist die an fast deckungsgleicher Stelle im Bebauungsplan vorhandene öffentliche Parkfläche vorgesehen. Durch die Herstellung und Abrechnung der Straße hat die Gemeinde Algermissen dokumentiert, zulässigerweise hinter den Vorgaben des Bebauungsplanes zurück zu bleiben. Entsprechend hat der Landkreis im Rahmen von Baugenehmigungen im Jahr 2001, 2009 und 2015 die Errichtung von privaten Einstellplätzen für die Schule auf den im B-Plan als öffentliche Parkflächen ausgewiesen Flächen genehmigt. Die derzeitige Genehmigung beinhaltet 12 Einstellplätze. Der Landkreis teilt hierzu mit, dass gegen diese genehmigten Einstellplätze nicht vorgegangen wird. Im Rahmen des Bauantrages wurden nun im gleichen Bereich 14 Einstellplätze vorgesehen. Da der Bebauungsplan nun geändert werden soll besteht der Landkreis zur Erteilung der Baugenehmigung auf der Entfernung der öffentlichen Parkplätze im Bebauungsplan. Entsprechend dem Wunsch des Landkreises wurde daher die öffentliche Parkfläche durch private Stellplätze ersetzt. Durch die Änderung des B-Planes wird dann die Genehmigung/ Errichtung von zwei weiteren Einstellplätzen ermöglicht.

 

Falls die Änderung des Bebauungsplanes nicht erfolgt könnte eine Ablösung der drei der vor Ort fehlenden Einstellplätze erfolgen. Da für die Erweiterung der Genehmigung als Versammlungsstätte zusätzlich sechs Einstellplätze abgelöst werden müssen würde diese Zahl auf neun erhöht werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Vorlage 007,2020 (146 KB)    

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