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Vorlage - 069/2019  

Betreff: Investitionsförderung für Kindertagesbetreuung- Herstellung von Einvernehmen
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Familien und Senioren Vorbereitung
14.08.2019 
Sitzung des Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
19.08.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der Kreistagssitzung vom 27.06.2019

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Algermissen erklärt sein Einvernehmen zu den vom Kreistag in seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossenen „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“.
 

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Begründung:

Diese Vorlage ergänzt die Vorlage 24/2019, mit der der Rat der Gemeinde Algermissen in seiner Sitzung am 23.04.2019 dem „Kindergartenvertrag 2019ff“ nebst verbindlichen Erläuterungen zugestimmt hat.

Damals waren die Regelungen für die Investitionsförderung noch nicht Bestandteil des Vertrages. In der Zwischenzeit sind die Gespräche hierüber abgeschlossen und der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 entsprechende Beschlüsse gefasst, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind.

Die Auswirkungen gegenüber der bisherigen Regelung sind positiv:

  • Bisher erhielt die Gemeinde Algermissen in einem von der Steuerkraft abhängigen Modell zwischen 10 und 15% der Gesamtkosten einer Baumaßnahme vom Landkreis Hildesheim. Zukünftig (ab 01.01.2019) übernimmt der Landkreis 55% der nicht gedeckten Restkosten einer Maßnahme, sofern es Landesmittel gibt. Fallen diese Mittel aus, übernimmt der Landkreis 57,5% der nicht gedeckten Restkosten.
  • Die bereits im Jahr 2018 beschlossenen Maßnahmen (u.a. auch die Anbauten an St. Matthäus bzw. Kleine Strolche) werden auf die neue ab 01.01.2019 geltende Regelung aufgestockt.

Unklar ist zur Zeit vor allem die Frage, wie sich die Gesamtkosten einer Maßnahme von den zuwendungsfähigen Kosten einer Baumaßnahme unterscheiden können. Hier besteht noch weiterer Beratungsbedarf.

Gleichwohl sollte das Einvernehmen erklärt werden, da nach dem Kreistagsbeschluss hierfür eine Frist bis zum 31.08.2019 gesetzt wurde.

Abschließend sei noch einmal wie bereits in den vorherigen Vorlagen auf Folgendes hingewiesen:

Die Aufgabe der Kinderbetreuung stellt eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde Algermissen dar. Daher wird die Gemeindeverwaltung die Entwicklung in diesem Bereich intensiv betrachten und evaluieren. Wenn diese Frage die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Kommune zu sehr einschränkt wird sich der Gemeinderat mit der Frage beschäftigen müssen, den Vertrag zu kündigen und die Aufgabe an den Landkreis Hildesheim zurückzugeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der Kreistagssitzung vom 27.06.2019
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der Kreistagssitzung vom 27.06.2019 (3745 KB)    

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