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Vorlage - 060/2019  

Betreff: Breitbandinitiative im Landkreis Hildesheim - Vollständige Versorgung der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
25.06.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

  1. Der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen
  2. Die Kosten von 50.500€ werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Die Bau- und Abschlussarbeiten für ein flächendeckendes Glasfasernetz in allen Ortschaften der Gemeinde Algermissen durch die Deutsche Glasfaserläuft auf vollen Touren.

Gleichwohl bleiben im Gemeindegebiet einige wenige „weiße Flecken“ offen, die lediglich über geringfügige Datenbandbreiten verfügen bzw. auch nicht vom Ausbau der vorgenannten Anbieter insgesamt profitieren konnten. Hierzu zählt beispielhaft die Siedlung Tiefenbeck und der Borsumer Pass.

Diese weißen Flecken, die es nicht nur im Gebiet der Gemeinde Algermissen, sondern im gesamten Landkreisgebiet gibt, wurden seitens des Landkreises Hildesheim in einer Breitbandinitiative zusammengefügt, um ein neu aufgelegtes Förderprogramm vom Bund bzw. Land Niedersachsen in Anspruch nehmen zu können. Die Aufgreifschwelle liegt bei kleiner 30 Mbit, der Ausbau soll im Standard FTTH (Glasfaser) erfolgen.

Die Kreisverwaltung hat in Vorbereitung einer Antragsstellung ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt, welches am 23.04.2019 abgeschlossen wurde. Diese Markterkundung ist Voraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen und dient der Feststellung des Marktversagens hinsichtlich einer eigenwirtschaftlichen Erschließung von Gebäudeadressen. In diesem Verfahren wurden Adressen von den Telekommunikationsun­ternehmen benannt, welche mangels Wirtschaftlichkeit nicht im sogen. Eigenausbau als Glasfasererschließung stattfinden werden. Gleichzeitig legen die Telekommunikationsunter­nehmen offen, in welchen Gebieten sie in den folgenden drei Jahren eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauten beabsichtigen.

Diese Ergebnisse wurden von dem beauftragten Beraterbüro (Fa. mWerk / Hannover) im Anschluss analysiert und für eine Ausbauplanung monetär bewertet. Mit dieser Rechengrö­ße konnte eine Grundlage für eine Beschlussfassung sowie die Stellung und Begründung ei­nes Zuwendungsantrages auf Bundesmittel geschaffen werden.

In den vergangenen Monaten liefen o.a. intensive Vorbereitungen, um den Gesamtfinanzierungsbedarf zu ermitteln. Da dem Landkreis Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Erschöpfung der Bundesfördermittel im Sommer 2019 hindeuten, ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat noch im Juni erforderlich.

Nach den Förderrichtlinien und nach Aussagen des Landkreises gilt allerdings grundsätzlich das Prinzip „alle oder keiner“, bezogen auf das jeweilige Gemeindegebiet. Zur Umsetzung des Programmes ist mit dem Landkreis Hildesheim eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Kommunen zu schließen. (sh. Anlage)

Grundsätzlich gilt, dass die Gesamtausbaukosten zu 50 % vom Bund und zu voraussichtlich 25 % vom Land Niedersachsen gefördert werden sollen. Die verbleibenden 25 % sollen hälftig zwischen dem Landkreis Hildesheim und der jeweiligen Kommune aufgeteilt werden.

Das daraus für die Gemeinde Algermissen resultierende Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt 50.463 Euro. Da noch unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Gelder fließen müssen, sollte zunächst der Grundsatzbeschluss der Gemeinde Algermissen zum Ausbau des Breitbandnetzes gefasst und die notwendigen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Es wird jedoch zur Zeit angenommen, dass die bauliche Umsetzung des Projektes frühestens Mitte 2020 beginnen kann. Dies hängt letztendlich von den Planungs- und Baukapazitäten der zu beauf­tragenden Unternehmen ab.

Gleichwohl stellt sich natürlich insgesamt die Frage, inwieweit Steuergelder der Allgemeinheit aus dem gemeindlichen Haushalt zur Finanzierung von Einzelobjekten in der zu erwartenden Größenordnung aufgewendet werden sollten. Fest steht allerdings auch, dass Einzelgrundstücke ohne staatliche Finanzierung / Förderung kaum in den Genuss einer Breitbandanbindung gelangen werden, da hier naturgemäß die Ausbaukosten für den Einzelnen kaum erschwinglich sind

Eine flächendeckende Breitbandversorgung aller Grundstücke im Gemeindegebiet ist wünschenswert und im Sinne der Daseinsvorsorge auch für künftige Generationen zukunftsweisend.

 

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Anlage/n:

Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kooperationsvereinbarung (54 KB)    
Stammbaum:
060/2019   Breitbandinitiative im Landkreis Hildesheim - Vollständige Versorgung der Gemeinde Algermissen   Bürgermeister   Beschlussvorlage
    Bürgermeister   Beschlussvorlage

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