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Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 32 „Vorm Schlage“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Für die Fläche des Planbereiches wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 077/2018 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 32 „Vorm Schlage“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 26.09.2018 bis 26.10.2018 durchgeführt.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt, abgewogen werden.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorm Schlage, Satzungsbeschluss, 01.11.2018 (2421 KB) | |||
2 | öffentlich | Vorm Schlage, Abwägung, 02.11.2018 (56 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |