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Vorlage - 077/2018  

Betreff: B-Plan Nr. 32 "Vorm Schlage", OT Algermissen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
29.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
11.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorm Schlage, Satzungsbeschluss, 01.11.2018
Vorm Schlage, Abwägung, 02.11.2018

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Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 32 „Vorm Schlage“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Für die Fläche des Planbereiches wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschlossen.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 077/2018 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.

 

 

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Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 32 „Vorm Schlage“ gefasst. Die gleichzeitig beschlossenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 26.09.2018 bis 26.10.2018 durchgeführt.

 

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen können, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt, abgewogen werden.

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Anlage/n:


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorm Schlage, Satzungsbeschluss, 01.11.2018 (2421 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Vorm Schlage, Abwägung, 02.11.2018 (56 KB)    

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