Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 044/2018-1  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 32 "Vorm Schlage", OT Algermissen, Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard VogesBezüglich:
044/2018
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Anhörung
30.08.2018 
Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
13.09.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf B-Plan Vorm Schlage, 19.06.2018

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Vorm Schlage“, OT Algermissen mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Die Änderung ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

 

Auf die frühzeitigen Beteiligungen wird verzichtet. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren zu beteiligen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 19.06.18) ist der Vorlage 044/2018-1 beigefügt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Die Eigentümer der Grundstücke beabsichtigen eine Verwertung Ihrer Flächen zum Zwecke der Wohnbebauung. Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung, dass die Flächen einer Nachnutzung zur Verfügung stehen. In den bisherigen Beratungen wurde aufgrund fehlenden öffentlichen Parkraums nach Alternativen gesucht.

 

In einem persönlichen Gespräch am 18.06.2018 wurde ein Entwurf mit zwei Gebäuden mit je fünf Wohneinheiten, die jeweils einen eigenen Eingang besitzen, vorgestellt.

 

Im Vergleich zu dem vorliegenden Entwurf (Anlage zur Vorlage 044/2018, Stand: 17.04.2018) wurde im aktuellen B-Plan Entwurf die Festsetzung „ED“ entfernt und durch die übliche Festsetzung „o“ (offene Bauweise mit Gebäuden bis 50 m Länge) ersetzt.

 

Um der Notwendigkeit von genügend Parkraum nach zu kommen und gleichzeitig die Interessen den Eigentümer bei beschränkter Grundstücksgröße zu beachten wurde in Absprache mit dem Investor in einer örtlichen Bauvorschrift unter § 2 festgelegt, dass je Wohneinheit abweichend von der gesetzlichen Regelung (1,25 Stellplätze je Wohnung) 1,5 Stellplätze (gerundet auf ganze Zahlen) anzulegen sind. Unter der Zusage, dass die Hausgrundstücke getrennt werden, sind je Mehrfamilienhaus nun acht Stellplätze anzulegen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf B-Plan Vorm Schlage, 19.06.2018 (2417 KB)    
Stammbaum:
044/2018   Bebauungsplan Nr. 32 "Vorm Schlage", OT Algermissen, Aufstellungsbeschluss   Fachbereich IV - Bauen und Sport   Beschlussvorlage
044/2018-1   Bebauungsplan Nr. 32 "Vorm Schlage", OT Algermissen, Aufstellungsbeschluss   Fachbereich IV - Bauen und Sport   Beschlussvorlage

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster