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Vorlage - 005/2018  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2016 - Zuführung zur Rückstellung für Rechnungsprüfungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
06.03.2018 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für Rechnungsprüfungen in Höhe von 10.000,00 € wird zugestimmt.


Begründung:

 

Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Gemeinde Algermissen Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind.

 

Der Aufwand für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen periodengerecht in dem Jahr ausgewiesen werden, für das sie entstehen. Dieses erfolgt, in dem eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Aus den Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse betragen die Prüfungskosten pro Jahr ca. 10.000,00 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht mehr vorhanden, um der rechtlichen Verpflichtung zur Bildung dieser Rückstellung nachzukommen. Der Betrag in Höhe von 10.000,00 € ist daher überplanmäßig bereit zu stellen.


Anlage/n:


 

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