|
|
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für Rechnungsprüfungen in Höhe von 10.000,00 € wird zugestimmt.
Begründung:
Gemäß § 123 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Gemeinde Algermissen Rückstellungen für Verpflichtungen zu bilden, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind.
Der Aufwand für die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wird durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen periodengerecht in dem Jahr ausgewiesen werden, für das sie entstehen. Dieses erfolgt, in dem eine entsprechende Rückstellung gebildet wird. Aus den Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse betragen die Prüfungskosten pro Jahr ca. 10.000,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht mehr vorhanden, um der rechtlichen Verpflichtung zur Bildung dieser Rückstellung nachzukommen. Der Betrag in Höhe von 10.000,00 € ist daher überplanmäßig bereit zu stellen.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |