Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 063/2016  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung 2015 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
19.12.2016 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 177 NKomVG Kenntnis genommen.

Für das Haushaltsjahr 2015 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:

 

Ergebnishaushalt

Deckungskreis  4501

Abschreibungen

100.654,64 €

ÜPL

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist der Ressourcenverbrauch der Anlagegüter (Abschreibungen) zu buchen. Im Haushaltsplan ist insgesamt ein Betrag in Höhe von 530.000,00 € veranschlagt.

 

Der Ressourcenverbrauch für das Haushaltsjahr 2015 wird auf eine Summe von insgesamt 630.654,64 € festgestellt.

 

Dies hat zur Folge, dass der Haushaltsansatz um einen Betrag in Höhe von 100.654,64 € überschritten wird.

 

Die Summe der Überschreitung ist überplanmäßig bereit zu stellen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG werden Abschreibungen, die den Haushaltsansatz überschreiten, durch den Hauptverwaltungsbeamten ermittelt und in die Erstellung des Jahresabschlusses mit einbezogen.

 

Ein Anteil der überplanmäßigen Aufwendungen wird durch Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 50.073,69 € gedeckt.

 

Die erhöhten Abschreibungen sind auf Übertragungen von Anlagevermögen (Straßenaufbau Brunnenweg, Osterstraße und Am Wischhof, Abwasserhebeanlage Ziegelei) von der ABEG an die Gemeinde Algermissen und nachträglichen Herstellungskosten verschiedener Investitionen (Straßenausbau Gartenstraße, Schlesische Straße und Platz Groß Lobke) zurückzuführen. Ferner wurden erhöhte Abschreibungen bei dem Sammelposten verbucht.

 


Anlage/n:

 

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster