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Informationsvorlage:
Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:
Ergebnishalt
1110600.4071000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub | 4.015,44 € | ÜPL |
Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 Absatz 1 GemHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Urlaub, welcher nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Rückstellung per 31.12.2014 betrug 62.215,58 €.
Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 13.015,44 € auf dann 75.231,02 € zu erhöhen. Der Ansatz im Haushalt 2015 für die Erhöhung der Rückstellung von 9.000,00 € wird um 4.015,44 € überschritten. | |||
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |