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Vorlage - 053/2016  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung 2015 - Unterrichtung
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Kenntnisnahme
18.08.2016 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Informationsvorlage:

 

Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.

 

Für das Haushaltsjahr 2015 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:

 

Ergebnishalt

 

1110600.4071000

Personal und Organisation, Zuführung zur Rückstellung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub

4.015,44 €

ÜPL

Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 Absatz 1 GemHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Urlaub, welcher nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Die Rückstellung per 31.12.2014 betrug 62.215,58 €.

 

Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 13.015,44 € auf dann 75.231,02 € zu erhöhen. Der Ansatz im Haushalt 2015 für die Erhöhung der Rückstellung von 9.000,00 € wird um 4.015,44 € überschritten.

 

 


Anlage/n:

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