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Vorlage - 051/2016  

Betreff: Antrag auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung im Haushaltsjahr 2015 - Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Riedel
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
10.08.2016 
25. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
18.08.2016 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:  

 

Der Rat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden in Höhe von 6.301,29 € für das Haushaltsjahr 2015 zu.


Begründung:

 

Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.

 

Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 Absatz 1 GemHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Abwesenheiten durch den Abbau von Überstunden.

 

Die Rückstellung per 31.12.2014 betrug 56.541,33 €

 

Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 9.201,29 € auf dann 65.742,62 € zu erhöhen. Der Ansatz im Haushalt 2015 für die Erhöhung der Rücklage von 2.900,00 €  wird somit  um 6.301,29 € überschritten.

 

Diese Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.


Anlage/n:

 

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