|
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für geleistete Überstunden in Höhe von 6.301,29 € für das Haushaltsjahr 2015 zu.
Begründung:
Gemäß § 123 Absatz 2 NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 Absatz 1 GemHKVO insbesondere auch Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit. Diese Zeiten der Freistellung umfassen u.a. Abwesenheiten durch den Abbau von Überstunden.
Die Rückstellung per 31.12.2014 betrug 56.541,33 €
Die Rückstellung ist um einen Betrag in Höhe von 9.201,29 € auf dann 65.742,62 € zu erhöhen. Der Ansatz im Haushalt 2015 für die Erhöhung der Rücklage von 2.900,00 € wird somit um 6.301,29 € überschritten.
Diese Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Anlage/n:
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |