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Vorlage - 075/2015  

Betreff: Verwendung von Mitteln aus dem Niedersächsischen Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes (NKomInvFöG)
-Verwaltungsvorschlag für das Jahr 2016-
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
16.12.2015 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Finanzausschuss Vorbereitung
09.12.2015 
23. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Im Jahr 2016 werden aus den Mitteln, die der Gemeinde Algermissen aus dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG) zur Verfügung gestellt werden, folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

Verwendungszweck „Mittel für energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“

 

Grundschule Lühnde  - 35.000 € zur Sanierung des Eingangsbereiches

 

Grundschule Algermissen - 35.000 € für die Industrieglassanierung der beiden Treppenhäuser

 

Verwendungszweck „Energetischen Sanierung in sonstigen Infrastruktureinrichtungen“

 

Rathaus - 15.000 € für die Sanierung der restlichen Fenster

 


Begründung:

Der Bund hat im Jahr 2015 ein Gesetz zur Förderung von Investitionen für finanzschwache Kommunen aufgelegt. Dieses mit einem Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden € ausgestattete Programm soll für die Förderung kommunaler Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden

 

Mit dem niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sollen die bundesrechtlichen Regelungen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in einem einfachen Verwaltungsverfahren umgesetzt werden um die 327 Millionen €, die auf Niedersachsen entfallen, zeitnah in den Kommunen verwenden zu können.

 

Diese Mittel wurden nach einem komplizierten Schlüssel auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt. Der Gemeinde Algermissen werden von Landesseite 89.204,46 € zu Verfügung gestellt. Hierzu wird ein Eigenanteil von 8.261,23 € festgeschrieben. Zusammen sind hier also über dieses Programm 97.465,69 € zu investieren.

 

Von Seiten des Bundes beziehungsweise des Landes sind verschiedene Vorgaben zur Verwendung der Mittel getätigt worden, die einzuhalten sind.

 

Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2015-2018. Die Kommunen sind verpflichtet 50 % der Fördermittelpauschale bis zum 31.3.2017 zu verausgaben. Die Mittel werden von kommunaler Seite zunächst ausgelegt und dann über ein Mittelabrufverfahren durch das Land Niedersachsen erstattet.

 

Insofern schlägt die Gemeindeverwaltung für das Jahr 2016 folgende Maßnahmen zur Umsetzung aus den vorher beschriebenen Mitteln vor:

 

Für den Verwendungszweck „Mittel für energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ werden für die Grundschule Lühnde 35.000 € zur Sanierung des Eingangsbereiches vorgesehen.

 

Des weiteren werden für die Grundschule Algermissen ebenfalls 35.000 € vorgesehen die für die Industrieglassanierung der beiden Treppenhäuser verwendet werden soll.

 

Im Bereich „Energetischen Sanierung in sonstigen Infrastruktureinrichtungen“ wird vorgeschlagen, für die Sanierung der restlichen Fenster im Rathaus 15.000 € zu bereit zu stellen.

 

Nach konkreter Abrechnung dieser drei Maßnahmen wird die Verwaltung für das Jahr 2017 einen Verwaltungsvorschlag für die Verwendung der dann noch zur Verfügung stehenden Restmitteln vorlegen.

 


 

 

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