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Beschlussvorschlag:
Die dritte Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird in der der Vorlage 37 / 15 beigefügten Fassung erlassen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Algermissen hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 die zweite Änderung der Entgeltordnung beschlossen. Dabei wurden mit Wirkung vom 01.08.2015 die Entgelte erhöht. Die zunächst vorgesehene Veränderung der Geschwisterermäßigung wurde zurückgestellt.
Nach der derzeit geltenden Regelung ist für das älteste Kind das volle Entgelt, für das zweite Kind das halbe Entgelt und für jedes weitere Kind kein Entgelt zu zahlen. Bei unterschiedlichen Betreuungszeiten, insbesondere bei Hortbetreuung (teilweise nur eine Stunde) führt das zu nicht gewollten Ergebnissen.
Bei der zunächst angedachten Umkehr der Geschwisterermäßigung würde für das jüngste Kind voll zu zahlen sein, für das nächst ältere müsste das halbe Entgelt und für das älteste kein Entgelt gezahlt werden.
Dies würde für Eltern die mindestens ein Kind in Hort- oder pädagogischem Mittagstisch betreuen lassen zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Um diese hohen Steigerungen zu vermeiden, wurde eine abgewogene Lösung erarbeitet.
Die z.Zt. geltende Regelung, die dazu führte, dass einzelne Familien allein durch die Geschwisterermäßigung eine Ermäßigung auf einen Stundensatz von weit unter 10,00 €/Monat bekamen, sollte aus Sicht der Verwaltung allerdings verändert werden.
Eingeführt wurde die Geschwisterermäßigung zu einer Zeit, in der es ausschließlich Kindergartenplätze gab. Geschwister wurden in aller Regel die gleiche Zeit am Tag betreut. Durch die Geschwisterermäßigung entlastete man die Familien bei zwei betreuten Kindern um 25 %, bei drei betreuten Kindern um 50 %.
Heute werden die Kinder, zumindest wenn Schulkinder betreut werden, häufig unterschiedlich lange am Tag betreut. Dies führt wie oben beschrieben zu einer höheren oder auch zu einer geringeren Entlastung als beabsichtigt war.
Zur ursprünglich angedachten Gesamtentlastung von 25 % oder 50 % kommt man, wenn man die Entlastung bei jeder Betreuungsstunde anwendet. Ab 01.08.2015 beträgt das Entgelt je Monatsbetreuungsstunde 30,00 €. Es wird folgende Geschwisterermäßigung vorgeschlagen:
- | bei zwei betreuten Kindern Ermäßigung um 25 %, es ist für jedes Kind 22,50 € je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen |
- | bei drei betreuten Kindern Ermäßigung um 50 %, es ist für jedes Kind 15,00 € je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen |
- | bei vier betreuten Kindern Ermäßigung um 62,5 %, es ist für jedes Kind 11,25 je Betreuungsstunde im Monat zu zahlen |
Die Veränderungen sind an drei Beispielen in der Anlage dargestellt.
Anlage/n:
Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kindertagesstätten
Geschwisterermäßigung Beispiele
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kindertagesstätten (6 KB) | |||
2 | öffentlich | Geschwisterermäßigung Beispiele (5 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |