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Vorlage - 082/2014  

Betreff: Erlass Haushaltssatzung 2015 einschließlich Stellenplan
Status:öffentlich  
Verfasser:Birgit Hacker
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorbereitung
08.12.2014 
19. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
15.12.2014 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anschreiben vom 29.10.2014
2015 HPL Entwurf 27.10.2014
Anschreiben vom 12.11.2014
2015 HPL Entwurf Kurzform 27.10.2014
2015 HPL Produktplan
2015 HPL Entwurf Stellenplan - Seite 7

Beschlussvorschlag:  

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Haushaltsjahr 2015 wird zusammen mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, wie sie als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.


Begründung:

 

Allgemeines:

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt werden die ordentlichen und die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen geplant, die für das Haushaltsjahr anfallen. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt ihrer Zahlung an, sondern es ist maßgebend, in welchem Jahr sie Werte- oder Ressourcenverbrauch bzw. Werte- oder Ressourcenzuwachs auslösen.

 

Der Ergebnishaushalt umfasst sowohl zahlungswirksame (z. B. Mieten) als auch zahlungsunwirksame (z. B. Abschreibungen, Zuführung und Auflösung bei Rückstellungen) Erträge und Aufwendungen und stellt damit den Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen) und den Ressourcenzuwachs (= Erträge) dar.

 

Nach dem von der Haushaltsreform angestrebten Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll der tatsächliche Ressourcenverbrauch von dem Ressourcenaufkommen im selben Jahr gedeckt werden. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass der Grundsatz des Haushaltsausgleichs sich auf den Ergebnishaushalt bezieht. Die Erträge und Aufwendungen sollen in Planung und Rechnungslegung ausgeglichen sein.

 

Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Kann dieser Ausgleich nicht erreicht werden, gilt der Haushalt dennoch als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag mit entsprechenden Überschussrücklagen aus der Vergangenheit verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können. Ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Überschuss, muss dieser ausgeglichen werden, indem nach § 15 Abs. 5 und 6 GemHKVO eine Zuführung an Überschussrücklagen in entsprechender Höhe als Aufwand eingeplant wird.

 

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen veranschlagt, die im Haushaltsjahr

voraussichtlich anfallen (unabhängig davon, für welchen Zeitraum sie zu zahlen sind). Daher werden z. B. Beamtenbezüge sowohl im Ergebnishaushalt (als Aufwand) als auch als im Finanzhaushalt (als Auszahlung) veranschlagt. Dabei kann es zu Unterschieden in der Höhe zwischen Aufwand und Auszahlung kommen, wenn Zahlungszeitpunkt und Zahlungsursache in verschiedene Haushaltsjahre fallen. Der Finanzhaushalt wird in drei Bereiche gegliedert:

 

a) Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit (ähnelt den Ansätzen im Ergebnishaushalt)

 

b) Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (z. B.: Baukosten, Vermögenserwerb und - verkauf, Erschließungsbeiträge)

 

c) Ein- und Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit (nur Aufnahme und Tilgung von Krediten)

 

Die für die Haushaltsführung erforderlichen Ermächtigungen zur Mittelbewirtschaftung resultieren:

 

a) für die Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt

 

b) für die Ein- und Auszahlungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt aus den dazu entsprechenden Ansätzen für Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt

 

c) für die Ein- und Auszahlungen zur Investitionstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt

 

d) für die Ein- und Auszahlungen zur Finanzierungstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt.

 

Der o. g. Grundsatz zum Haushaltsausgleich fordert nicht, dass die Ein- und Auszahlungen

ausgeglichen werden sollen. Stattdessen ist für den Finanzhaushalt vorgeschrieben, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde und besonders die Finanzierung der Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen stets gesichert sein muss.

 

Aufbau des Haushaltsplans

Der Haushalt muss nach § 4 Abs. 1 GemHKVO entsprechend der Verwaltungsorganisation der Gemeinde in Teilhaushalte gegliedert werden. Jeder Teilhaushalt umfasst die Erträge und Aufwendungen (= Teilergebnishaushalt) und die Ein- und Auszahlungen (= Teilfinanzhaushalt) für die ihm zugeordneten Produkte. Die Haushaltsmittel müssen in diesem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2018 geplant werden.

Hinter jeder der „aggregierten Haushaltspositionen“ im Haushaltsplan steht eine Vielzahl von einzelnen Produktkonten mit jeweils einem Haushaltsansatz. Das verbindliche Muster für den Haushaltsplan schreibt lediglich die aggregierte Darstellung vor.

 

Zum Haushaltsplanentwurf 2015:

 

Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt stehen den ordentlichen Erträgen in Höhe von 10.714.100 € Aufwendungen in Höhe von 10.714.100 € gegenüber. Außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sind nicht eingeplant. Der Ergebnishaushalt ist somit ausgeglichen. Dies ist jedoch nur unter Erhöhung der Einnahmen in allen wesentlichen Bereichen gelungen. Hierzu verweise ich auf das umfangreiche Schreiben vom 29.10.2014.

 

Die Steuerkraftmesszahl für die Schlüsselzuweisungen 2015 ist im direkten Vergleich zum Vorjahr um rund 68.000 € gestiegen. Grund dafür ist insbesondere der erhöhte Einkommensteueranteil im Jahr 2014. Die Kreisumlage wird im Jahr 2015 mit 3.560.000 € veranschlagt. Im Jahr 2014 wurde die Kreisumlage mit 3.537.533 € festgelegt. Der Aufwand für aktives Personal wird mit 3.377.400 € veranschlagt. Die Steigerung zum Vorjahr beträgt somit 63.900 €. Grund dafür sind notwendige Einstellungen im Kindergartenbereich sowie tariflich vereinbarte Erhöhungen. Bei der Kalkulation des Personalaufwandes wurde 2015 ff. eine Tarifsteigerung von 2 % eingeplant.

 

Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt stehen insgesamt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von insgesamt 10.250.200 € Auszahlungen von 10.113.500 € gegenüber, so dass dieser mit einem Überschuss in Höhe von 136.700 € abschließt.

 

Der Investitionsplan weist Einzahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 298.100 € sowie Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 603.000 € aus. Das Defizit beträgt somit 304.900 €.

 

Eingeplant sind hier insbesondere

 

a)      der Ausbau des Platzes hinter dem Rathaus im Rahmen der Dorferneuerung mit 170.000 €. Demgegenüber stehen Zuschüsse des Landes in Höhe von 65.000 €.

 

b)      der Ausbau des zweiten Abschnittes des Fußweges an der  Marktstraße im Rahmen der Dorferneuerung mit 270.000 €. Demgegenüber stehen Zuschüsse seitens des Landes in Höhe von 100.000 € sowie NKAG Beiträge in Höhe von 30.000 €

 

 

Durch die Schuldenfreiheit der Gemeinde Algermissen müssen keine Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mehr in Ansatz gebracht werden. Insofern können die notwendigen Einnahmeerhöhungen entsprechend niedriger ausfallen.

 

Das Haushaltsjahr 2013 schloss mit einem Ist-Bestand in Höhe von rd. 1.463.000 € ab.

 

Der Haushaltsplan 2015 weist keine Kreditaufnahme aus. Die Steuersätze sollen folgendermaßen erhöht: werden:

 

Grundsteuer A von 315 v.H. auf 375 v.H.

Grundsteuer B von 330 v.H. auf 375 v.H.

Gewerbeteuer von 350 v.H. auf 380 v.H.

 

Hierzu verweise ich nochmals auf mein Schreiben vom 29.10.2015


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben vom 29.10.2014 (3254 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2015 HPL Entwurf 27.10.2014 (2304 KB)    
Anlage 6 3 öffentlich Anschreiben vom 12.11.2014 (254 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich 2015 HPL Entwurf Kurzform 27.10.2014 (131 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich 2015 HPL Produktplan (9 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich 2015 HPL Entwurf Stellenplan - Seite 7 (4 KB)    

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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