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Vorlage - 009/2014  

Betreff: Radwegeverbindung Algermissen – Groß Lobke
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Ortsrat Groß Lobke Vorbereitung
04.02.2014 
8. Sitzung des Ortsrates Groß Lobke ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorbereitung
17.02.2014 
14. Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Algermissen wird eine Radwegeverbindung zwischen den Ortschaften und Groß Lobke nicht vorfinanzieren.


Begründung:

Bereits seit Jahrzehnten wird über eine mögliche Radwegeverbindung zwischen den Ort­schaften Groß Lobke und Algermissen gesprochen. Mit Beschluss vom 14.06.2012 hat der Rat der Gemeinde Algermissen einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Gemeinde Algermissen erklärt grundsätzlich ihre Bereitschaft, eine Radwegeverbindung zwischen den Ortschaften Algermissen und Groß Lobke zu den im Kreistagsbeschluss vom 07.12.2009 genannten Bedingungen (50% auf 6 Jahre) vorzufinanzieren. Eine abschließende Entschei­dung fällt nach dem Vorliegen entsprechender Planunterlagen.“

 

Im Anschluss an diese Beschlussfassung hat die Gemeindeverwaltung dem Landkreis Hil­desheim mit Schreiben vom 19.06.2012 hierüber informiert und gebeten die entsprechenden Gespräche mit dem Straßenbauamt zur Vorplanung der Radwegeverbindung aufzunehmen. Am 11.01.2013 fand ein Projektgespräch mit dem Landkreis Hildesheim, der Nds. Landesbe­hörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Gemeinde Algermissen statt. Mit Schreiben vom 29.04.2013 wurden der Gemeindeverwaltung entsprechende Kostenschätzungen für den evtl. Neubau des Radweges an der K 518 Algermissen – Groß Lobke vorgelegt (siehe Anlage). Die Gesamtkosten der Neubaumaßnahme für den Radweg belaufen sich  zwischen 535.000 € und 740.000 €.

 

In einem weiteren Projektgespräch am 09.07.2013 mit Vertretern des Landkreises Hildes­heim, der Straßenbaubehörde und der Gemeinde Algermissen wurde deutlich, dass in den verschiedenen Interessenlagen der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbe­hörde, des Landkreises und des Straßenbauamtes die Maßnahme nur sehr aufwändig durchzuführen sei. Zudem kam von Seiten des Landkreises Hildesheim die klare Maßgabe einen entsprechenden Radweg im Neubau mindestens mit Mineralgemisch herzustellen. Für den Lückenschluss abseits der K 518 ist zudem zusätzlich Grunderwerb erforderlich.

 

Zum Abschluss der nachlaufenden Gespräche, in Abwägung aller bekannten Tatsachen und der finanziellen Lage der Gemeinde Algermissen kann die Gemeindeverwaltung den Gremien des Rates nicht empfehlen mit einer Vorfinanzierung in der Größenordnung zwischen 260.000 € und 370.000 € in die Verwirklichung des Radwegeschlusses einzusteigen. Stattdessen ist die Abarbeitung des Radwegebauprogrammes durch den Landkreis Hildesheim entsprechend abzuwarten.


 

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