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Begründung:
Von der überplanmäßigen Aufwendung wird gemäß § 117 NKomVG Kenntnis genommen.
Für das Haushaltsjahr 2021 ist über folgende überplanmäßige Aufwendung zu berichten:
Ergebnishaushalt
1110600.4051000 | Personal und Organisation, Zuführung zur Pensionsrückstellung für aktive Bedienstete | 516,00 € | ÜPL |
Gemäß § 123 Abs. NKomVG haben die Kommunen Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind, zu bilden.
Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 45 Abs. KomHKVO u.a. die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen. Bei der Abrechnung der Pensionsrückstellung zum Bilanzstichtag 31.12.2021 durch die Niedersächsische Versorgungskasse ist diese für die aktiven Bediensteten um 89.516,00 € zu erhöhen. Der Haushaltsansatz wurde um 516,00 € überschritten.
Die Deckung des Mehrbedarfes war durch Mehrerträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen gewährleistet. |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |