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Vorlage - 015/2024  

Betreff: Annahme einer Sponsoringleistung gem. §111 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 26 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
Status:öffentlich  
Verfasser:Marion Gerke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Algermissen nimmt als Sponsoringnehmer die finanzielle werbewirksame Unterstützung für das Gänserockfestival 2024 durch die Avacon Netz GmbH in einer Jahresrate in Höhe von 1.500 € zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer an.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Über die Sponsoringleistung ist ein Vertrag zwischen der Fa. Avacon Netz GmbH (Sponsor) und der Gemeinde Algermissen (Sponsoringnehmer) geschlossen worden. Vertragsgegenstand ist die werbewirksame Unterstützung für das Gänserockfestival am 25.05.2024, organisiert und durchgeführt durch die Jugendpflege der Gemeinde Algermissen.
In dem Vertrag verpflichtet sich der Sponsor zu einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.500,00 € zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer. Der Sponsoringnehmer kommuniziert den Sponsor durchgängig als Partner in seiner Pressearbeit sowie auf und in Medien und Materialien, die der Sponsoringnehmer selbst herstellt oder von anderen produzieren lässt. Dies betrifft neben Printprodukten aller Art auch die elektronischen Medien.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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