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Beschlussvorschlag:
Gemäß dem der Vorlage beigefügten Entwurf wird die Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Algermissen 2024 beschlossen.
Begründung:
Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ an Hauptverkehrsstraßen aufzustellen.
Die Grundlage des Lärmaktionsplans bilden die Lärmkarten die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden. Aufgrund neuer Berechnungsverfahren wurden alle Lärmkarten neu berechnet und die Kommunen aufgefordert bis zum 18. Juli 2024 ihre Lärmaktionspläne zu aktualisieren. Damit ist die Gemeinde Algermissen verpflichtet ihren Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 zu überprüfen und zu überarbeiten. Der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans der Gemeinde Algermissen 2024 wurde erstellt und ist dieser Vorlage beigefügt.
Vom 06.11.2023 bis zum 03.12.2023 lag der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans für die öffentliche Beteiligung aus. Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen hierzu gab es nicht.
Anlagen:
Entwurf der Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Algermissen 2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Entwurf Lärmaktionsplan Algermissen 2024 (881 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |