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Vorlage - 006/2024  

Betreff: Feststellung des Sitzverlustes des Mitglieds im Ortsrat Ummeln, Herrn Markus Robitzsch
Status:öffentlich  
Verfasser:Markus Peisker
Federführend:Fachbereich 1 - Bürger- und Verwaltungsservice   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ummeln Entscheidung
06.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Ummeln ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Ummeln stellt gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  den Sitzverlust von Herrn Markus Robitzsch im Ortsrat Ummeln fest.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Herr Robitzsch hat schriftlich auf seinen Sitz im Ortsrat Ummeln verzichtet. Seine Mitgliedschaft endet damit.

 

Nach § 52 Abs. 2 i.V. m. § 91 Abs. 5 NKomVG hat der Ortsrat dies in seiner nächsten Sitzung festzustellen.

 

Herr Robitzsch ist auf dem Wahlvorschlag der BüfU (Bürger für Ummeln) durch Listenwahl in den Ortsrat Ummeln gewählt worden. Die nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag ist Herr Florian Gloris.

 

Der Sitzübergang ist Herrn Gloris mitgeteilt worden. Herr Gloris hat sich nicht geäußert. Dadurch gilt der Sitz gem. § 40 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)  als angenommen.

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Anlagen: ./.

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