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Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Ummeln stellt gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Sitzverlust von Herrn Markus Robitzsch im Ortsrat Ummeln fest.
Begründung:
Herr Robitzsch hat schriftlich auf seinen Sitz im Ortsrat Ummeln verzichtet. Seine Mitgliedschaft endet damit.
Nach § 52 Abs. 2 i.V. m. § 91 Abs. 5 NKomVG hat der Ortsrat dies in seiner nächsten Sitzung festzustellen.
Herr Robitzsch ist auf dem Wahlvorschlag der BüfU (Bürger für Ummeln) durch Listenwahl in den Ortsrat Ummeln gewählt worden. Die nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag ist Herr Florian Gloris.
Der Sitzübergang ist Herrn Gloris mitgeteilt worden. Herr Gloris hat sich nicht geäußert. Dadurch gilt der Sitz gem. § 40 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) als angenommen.
Anlagen: ./.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |