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Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage Nr.: 096/2023 im Entwurf beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Algermissen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.
Begründung:
Zu Artikel I:
Mit Beschlussvorlage 077/2023 hat der Rat der Gemeinde Algermissen am 10.10.2023 die Aufhebung der Festlegung einer Reihenfolge in der Stellvertretung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 81 (2) S. 2 NKomVG) beschlossen.
Die Stellvertretungen des Bürgermeisters stehen damit gleichberechtigt nebeneinander. Entsprechend sind die zu gewährenden Aufwandsentschädigungen anzupassen. Bisher haben der erste stellvertretende Bürgermeister/ die erste stellvertretende Bürgermeisterin 100, --€, der zweite stellvertretende Bürgermeister / die zweite stellvertretende Bürgermeisterin 75, --€ monatlich erhalten. Die Verwaltung schlägt eine aufwandsneutrale Festsetzung in Höhe von 87,50 € / monatlich je Stellvertretung vor. Entsprechend dem Aufhebungsbeschluss aus Oktober kann eine erste Abrechnung rückwirkend für das IV. Quartal 2023 erfolgen.
Zu Artikel II:
Die Änderung dient der Klarstellung, dass sich die Anzahl auf die individuellen Teilnahmen der betreffenden Ratsmitglieder bezieht. Zudem wird den Teilnahmen an Gruppensitzungen, die sich aus den veränderten Mehrheiten im Rat der Gemeinde Algermissen ergeben haben, Rechnung getragen.
Anlagen:
Entwurf 2. Änderungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung (417 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |