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Beschlussvorschlag:
a.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt den mit Datum vom 11.04.2023 durch den Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020.
b.) Das im Jahresabschluss 2020 festgestellte negative Ergebnis im ordentlichen Bereich in Höhe von 168.808,53 € wird durch die Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 31.161,43 €, durch den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von 6.546,29 € und durch Entnahme aus der Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 131.100,81 € gedeckt.
c.) Der im Jahresabschluss 2020 festgestellte Überschuss im außerordentlichen Bereich in Höhe von 6.546,29 € wird zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis verwendet.
d.) Der Rat der Gemeinde Algermissen beschließt dem Bürgermeister für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung zu erteilen.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wurde am 28.09.2023 im Rahmen eines Abschlussgespräches erörtert. Daran teilgenommen haben von der Gemeindeverwaltung Bürgermeister Schmidt, Allgemeiner Stellvertreter Peisker und Frau Lindenberg als Leiterin des Fachbereichs Finanzen sowie vom Rechnungsprüfungsamt Herr Onkes.
Textziffern (Prüfungsfeststellungen, die einer Stellungnahme bedürfen) liegen nicht vor. Zu den Anmerkungen im Prüfungsbericht ist keine Stellungnahme abzugeben.
In der Zusammenfassung des Schlussberichtes wird folgendes ausgeführt:
„Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss in der Fassung vom 11.04.2023 mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Algermissen auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Diese Hinweise der nachfolgenden Ausführungen bzw. dem Testat voranstellend ist festzustellen, dass
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Algermissen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Algermissen über den Jahresabschluss 2020 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung erteilt.“
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2020 (1964 KB) | |||
2 | öffentlich | Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Rechnungsprüfungsamtes (2296 KB) |
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |