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Vorlage - 027/2023  

Betreff: 3. Änderung Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen
Status:öffentlich  
Verfasser:Sönke Deitlaff
Federführend:Fachdienst I.1 - Kinder-, Jugend- und Familie   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Familien und Senioren Vorbereitung
27.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Familien und Senioren ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kitas

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Algermissen wird in der der Vorlage Nr. 027/2023 beigefügten Fassung erlassen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Die Gemeinde Algermissen erhebt seit vielen Jahren ein einheitliches Entgelt für die Betreuungsarten Krippe (Kinder unter 3 Jahren), Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt), Hort (Grundschulkinder) und pädagogischer Mittagstisch (Grundschulkinder).

Es wird ein einheitlicher Betrag je Monatsbetreuungsstunde erhoben (z.B. bei einer 8-stündigen Betreuung ein doppelt so hoher Betrag wie bei einer 4-stündigen Betreuung).

Von den kirchlichen Trägern von Kindertagesstätten im Gebiet der Gemeinde Algermissen werden die gleichen Entgelte erhoben.

Dieses Entgelt je Monatsbetreuungsstunde beträgt seit 01.08.2020 37 € je Monatsbetreuungsstunde.

Das praktizierte System eines einheitlichen Stundensatzes hat sich bewährt. Es ist transparent und wird akzeptiert. Eine einkommensabhängige Festsetzung des Entgeltes ist nur im Rahmen der sogenannten wirtschaftlichen Jugendhilfe nötig. Eine einkommensabhängige Festsetzung der Entgelte für alle Eltern würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und wäre mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.

Es wird vorgeschlagen, das System beizubehalten und das Entgelt für eine Monatsbetreuungsstunde um 5,00 € auf dann 42,00 € zu anzuheben.

Das Entgelt für die Ferienbetreuung der Grundschulkinder beträgt ebenfalls seit 01.08.2020 33,00 € monatlich. Es wird vorgeschlagen, auch dieses Entgelt um 4,00 € auf dann 37,00 € monatlich anzuheben.

Die Erhöhung der Entgelte ist notwendig, da die Kosten für die Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Algermissen in den letzten Jahren stark gestiegen sind, während die Einnahmen - sowohl von externen Zuschussgebern wie Land Niedersachsen und Landkreis Hildesheim, als auch von den Eltern - weit weniger angewachsen sind. Im Zuge dieser Situation und der Erfordernisse aus dem Haushaltssicherungskonzept ist eine Anpassung der Entgelte vorzunehmen.

Die Gemeindeverwaltung hat versucht, die Entgelte der Kommunen im Landkreis Hildesheim zu vergleichen. Wegen sehr unterschiedlicher Systeme war dies jedoch letztlich nicht vollumfänglich möglich. Mit den vergleichbaren Kommunen wäre die Gemeinde Algermissen nach der Entgelterhöhung auf ähnlichem Niveau, im mittleren Bereich der Entgelte, angesiedelt.

Es ist noch darauf hinzuweisen, dass das Entgelt wegen unzumutbarer Belastung auf Antrag herabgesetzt und gegebenenfalls ganz erlassen werden kann.

 

Eine Erhöhung der Essensbeiträge wird nach einer – wie im vergangenen Jahr angekündigten - Überprüfung der Kostenentwicklung zum Sommer 2023 nicht vorgenommen. Stattdessen entfällt die Regelung zur Erstattung von Essensbeiträgen ab dem 10. Tag, da hier ein hoher Verwaltungsaufwand einer sehr geringen Anzahl an Fällen gegenübersteht.

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Anlage: 2. Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kitas
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Entwurf 3. Änderung Entgeltordnung Kitas (57 KB)    

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