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Vorlage - 100/2022  

Betreff: Änderung F-Plan und B-Plan "Maschwiesen", OT Gr. Lobke -Aufstellungsbeschluss, Phase 0
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Groß Lobke Anhörung
11.01.2023 
Sitzung des Ortsrates Groß Lobke ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
01.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich Maschwiesen, 09.12.2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Maschwiesen“ OT Gr. Lobke wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2021 die Beteiligung der „Phase 0“.

 

Das Plangebiet ist der Vorlage 100/2022 beigefügt.

 

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Begründung:

Auf Veranlassung eines Eigentümers aus dem Plangebiet ist ein Erschließungsträger an die Gemeinde Algermissen herangetreten um ein Baugebiet für das Plangebiet zu erschließen. Die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen wurden inzwischen geschaffen.

 

Im Sommer diesen Jahres wurde für die Ortschaft Gr. Lobke ein Baulücken- und Leerstandskataster angefertigt. In Absprache mit dem Landkreis Hildesheim wurden zunächst 15 bebaubare Baulücken identifiziert, weiterhin wurden 12 vorhandene Gebäude als Leerstand ermittelt. Auf ein Anschreiben haben sich alle Eigentümer von Baulücken gemeldet. Nur eine Eigentümerin hat Überlegungen zu einem Verkauf mitgeteilt, alle weiteren möchten ihr Grundstück nicht verkaufen. Bei den Leerständen haben 7 Eigentümer mitgeteilt das eine Sanierung geplant ist oder derzeit durchgeführt wird. Die weiteren Leerstände sind nicht verfügbar. Diese Abfrage zeigt, dass es einen dringenden Bedarf zur Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Gr. Lobke gibt, um den Eigenbedarf aus der Ortschaft zu decken und eine behutsame Entwicklung zu ermöglichen.

 

Vorgespräche mit dem Landkreis Hildesheim haben ergeben, dass die geplante Fläche im Rahmen des Raumordnungsrechts für einen Zeitraum von 10 Jahren und im Rahmen von 2 Bauabschnitten möglich ist.

 

Nach dem Beschluss des Rates am 24.03.2021 erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss als nächstes die Beteiligung der „Phase 0“. Hierzu wird der Öffentlichkeit und den betroffenen Anliegern lediglich der beigefügte Lageplan als Information zur Verfügung gestellt, damit die Planungsabsichten der Gemeinde veröffentlicht und die Gelegenheit zur Stellungnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegeben werden.

 

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Anlage
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Geltungsbereich Maschwiesen, 09.12.2022 (167 KB)    

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