Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - 098/2022  

Betreff: Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim über die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge aus der Ukraine
Status:öffentlich  
Verfasser:Frank Schmidt
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
14.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Vereinbarung Obdachlosigkeit Ukraine Stand 05.12.22

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur anteiligen Kostenübernahme für die Bereitstellung von Wohnraum für ukrainische Kriegsflüchtlinge wird dem Grunde nach zugestimmt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 in Höhe von 100.000 € zu veranschlagen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Im Februar 2022 hat Russland in einem Angriffskrieg die Ukraine überfallen. Seither sind Millionen von Menschen auf der Flucht vor Krieg und Terror und suchen Schutz im friedlichen Teil Europas. Im Gebiet der Gemeinde Algermissen leben z.Zt. ca. 300 aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

 

Die Zuständigkeit für die Versorgung von Geflüchteten mit Wohnraum lag bis zum 31.05.2022 im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den Landkreisen und kreisfreien Städte als Sozialleistungsträgern. Wohnraum wurde in diesem Kontext als Sachleistung zur Verfügung gestellt und die Gemeinden unterstützten freiwillig.

 

Der Bundesgesetzgeber geht seit dem 01.06.2022 - mit dem Rechtskreiswechsel - durch Gewährung von Leistungen nach SGB II davon aus, dass damit der Lebensunterhalt der Flüchtlinge einschließlich Wohnung gedeckt ist, so wie bei anderen SGB II-Beziehenden auch. Da es nicht genügend Wohnungen gibt, muss aber in den nächsten Monaten fast ausschließlich von betreuten Gemeinschaftsunterkünften, mit rund 100 bis 200 geflüchteten Menschen, ausgegangen werden. Die dafür anfallenden höheren Kosten durch Verpflegung und Betreuung sind aber nicht durch SGB II und andere Leistungen gedeckt. Dadurch entsteht ein Kostendelta, das der Landkreis Hildesheim derzeit trägt, weil er für alle Kommunen die Unterbringung organisiert.

 

Land oder Bund sind nach Meinung der niedersächsischen Kommunen in erster Linie verpflichtet, die vollständigen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu tragen. Das ist in der besonderen Situation der ukrainischen Flüchtlinge aber juristisch umstritten. Die aktuelle Rechtslage ist damit ungeklärt. Erwogen wird eine Zuständigkeit der Gemeinden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Dem steht entgegen, dass die landesrechtlich nicht normierte Unterbringungspflicht auch bewirken könnte, dass diese Aufgabe beim Land Niedersachsen verblieben ist, inkl. der Kostentragungspflicht des Landes. Damit würde keine rechtliche Verpflichtung auf Seiten der Gemeinden bestehen.

 

Um die ungeklärte Rechtslage und die damit korrespondierende ungeklärte Kostentragungspflicht nicht zulasten der ukrainischen Flüchtlinge auszutragen und weil ausreichender privater Wohnraum nicht zur Verfügung steht, sieht sich der Landkreis aus Solidarität mit seinen Kommunen verpflichtet, an einer Vermeidung der (umstrittenen) Obdachlosigkeit der ukrainischen Flüchtlinge zu beteiligen und eine ausgleichende Funktion einzunehmen.

 

Die Parteien sind sich einig, dass die mit der Unterbringung entstehenden Kosten nur zum Teil über die Leistungsgewährung im SGB II oder SGB XII abgewickelt werden können. Es ist zudem bereits jetzt erkennbar, dass der Zustrom an Flüchtlingen sowie eine Abwicklung im Rahmen des Leistungsrechts die Kosten im SGB II/XII zulasten des LK als dem zuständigen kommunalen Träger in bisher nicht abschätzbarer Höhe steigen lassen werden.

 

Landkreis und Gemeinden sind sich ebenso einig, dass im Zusammenhang mit der Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge unter anderem Vorhaltekosten, Betreuungskosten, Verpflegungspauschalen sowie Lagerhaltungskosten entstehen, die nicht über das Leistungsrecht abgedeckt werden können. Die Parteien erwarten insoweit eine finanzielle Unterstützung von Land und Bund. Hierzu liegen Werte im Entwurf vor, eine abschließende gesetzliche Regelung fehlt jedoch.

 

Erstattungen, die an den LK oder die Gemeinden geleistet werden, mindern die zur Verteilung anstehenden Kosten. Insoweit arbeiten die Gemeinden und der Landkreis bei der Feststellung der Verteilung der Kosten zusammen. Die Verteilung der anfallenden Kosten werden im Verhältnis 35 % (LK) zu 65 % (Gemeinden) aufgeteilt.

 

Die Anerkennung einer Rechtspflicht der Gemeinden zur Unterbringung Geflüchteter aufgrund von Obdachlosigkeit geht mit dem Abschluss nicht einher, sondern wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten 100.000 € als von der Gemeinde Algermissen möglicherweise zu tragenden Kosten, dürften nach den Entwicklungen der letzten Tage auf Landesebene wesentlich zu hoch sein. Eine Verringerung im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 erscheint nach derzeitiger Einschätzung möglich.

 

Ausdrücklich hingewiesen wird auf einen Entwurf von Eckpunkten zur Änderung des Nds. Aufnahmegesetzes durch das Nds. Innenministerium. Dieser Entwurf ist seit 18.11.2022 bekannt.

Nach den Vorstellungen des Nds. Innenministeriums blieben die Landkreise in jedem Fall für die Unterbringung zuständig.

 

Eine Abstimmung innerhalb der Landesregierung ist nach dem Kenntnisstand der Verwaltung bisher nicht erfolgt. Eine Änderung des Aufnahmegesetzes insbesondere auch der Zeitpunkt einer möglichen Änderung ist also weiterhin unsicher.

 

Deshalb ist der Abschluss der Vereinbarung weiterhin notwendig.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:  Vertragsentwurf
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Vereinbarung Obdachlosigkeit Ukraine Stand 05.12.22 (94 KB)    

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

Online-Terminbuchungen                          

 

Elster