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Vorlage - 095/2022  

Betreff: Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2023
Status:öffentlich  
Verfasser:Ronja Lindenberg
Federführend:Fachbereich II - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz zurückgestellt   
01.02.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
07.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Entwurf Haushaltssatzung 2023
2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2023
3. Teilhaushaltspläne 2023
4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2023
5. Erläuterungen zu sonstigen ordentlichen Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2023
6. Übersicht über nicht im Haushalt berücksichtigte Maßnahmen und Projekte
7. Antrag der Gemeindefeuerwehr Algermissen zum Haushalt 2023 vom 02.11.2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Algermissen für das Haushaltsjahr 2023 wird zusammen mit dem Investitionsprogramm, dem Stellenplan und dem Haushaltssicherungskonzept in der Form und Fassung beschlossen, wie sie dieser Vorlage beigefügt ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Die finanzielle Situation der Gemeinde Algermissen verschlechtert sich weiter. Die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage wird nachfolgend geschildert.

 

Ergebnishaushalt

 

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf schließt im Ergebnishaushalt mit einem Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.888.100 € ab. Das außerordentliche Ergebnis weist keine Planansätze aus. Bereits im Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde ein nicht ausgleichbares Defizit von 3.414.900 € ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr wächst das Defizit um 473.200 € an, das entspricht rund 13,85 %.

 

Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses werden in Folge prognostizierter negativer Jahresabschlüsse für den Defizitausgleich 2023 nicht verwendet werden können. Diese werden bereits vollständig für den Ausgleich der vorherigen Jahresabschlüsse benötigt und dadurch aufgezehrt sein. Eine Verbesserung der finanziellen Situation ist derzeit nicht ersichtlich, so dass sich dieses Defizit auch zukünftig weiter erhöhen wird.

 

Die Einnahmen auf der Steuerseite sind vorsichtig geschätzt. Insbesondere die Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sind infolge der anhaltenden Pandemie und zusätzlich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine volatil und nur schwer berechenbar. Basierend auf dem aktuellen Steueraufkommen wird jedoch von steigenden Steuereinnahmen ausgegangen. 

 

Gleiches gilt mittelfristig auch für die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Landes. Das Niedersächsische Finanzministerium hat bereits die Ergebnisse der Steuerschätzung November 2022 bekannt gegeben. Auch hier ist mit Einnahmeverbesserungen zu rechnen.

 

Die Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mio. €. Die Steigerung der Erträge ist im Wesentlichen bei der Gewerbesteuer und bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu verzeichnen.

 

Durch die vorläufigen Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich 2023 erhalten die Kommunen einen höheren Grundbetrag je Einwohner für die Schlüsselzuweisungen. Dies hat zu Folge, dass trotz gestiegener Steuerkraft der Gemeinde Algermissen, welche im Rahmen der Systematik des Finanzausgleiches zu einer Reduzierung der Einnahmen führt, die Höhe der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bleibt. Ursprünglich wurde eine Verringerung in Höhe von 750.000 € angenommen.

 

Im Rahmen der Sanierung der Straßenbeleuchtung ist ein einmaliger Zuschuss durch den Bund in Höhe von 66.000 € eingeplant.

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 140.000 € im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Dieses resultiert insbesondere aus einer Steigerung des Zuschusses durch den Landkreis Hildesheim im Rahmen des Kita-Vertrages und durch die Erhöhung der Kostenbeiträge für das Mittagessen in 2022.

 

Im Rahmen einer hohen Investitionstätigkeit, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, wurden aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 128.000 € veranschlagt.

 

Insgesamt steigen die Erträge im Vergleich zum Vorjahr um 1.452.600 € auf 17.172.700 €.

 

Gleichzeitig wird im Haushaltsplanentwurf 2023 von steigenden Aufwendungen ausgegangen.

 

Insgesamt ist ein Anstieg der Aufwendungen um 1.925.800 € zu verzeichnen. Diese betragen nunmehr 21.060.800 €. Wie bereits in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der Anstieg bei den Aufwendungen höher ist, als bei den Erträgen.

 

Die Personalkosten sind insgesamt um 530.900 € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ursachen dieses Anstieges ist eine kalkulierte Tariferhöhung um 4,5% infolge der aktuellen Tarifverhandlungen sowie zusätzliche Aufwendungen durch eine weitere Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Höhe der Personalkosten beträgt 7.664.400 €.

 

Die Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen (z.B. Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Mieten und Pachten) sowie für sonstige ordentliche Aufwendungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen) beinhalten neben den jährlich wiederkehrenden Kosten spezielle Maßnahmen, die für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde Algermissen erforderlich sind. Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden werden fortgeführt bzw. umgesetzt, um möglichen Schäden in der Zukunft weiterhin vorzubeugen. Ein Unterhaltungsstau an Gebäuden soll hierdurch vermieden werden. Bei der Auswahl der Maßnahmen erfolgte eine sorgfältige Abwägung hinsichtlich einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung und der Erforderlichkeit.

 

Die Bewirtschaftungskosten der einzelnen Gebäude wurden um 40 % aufgrund der Kostensteigerungen angehoben. Basis ist hierbei der Haushaltsansatz 2022. Bei den Gaskosten sind sicherlich Erhöhungen von 60% und mehr zu erwarten. Kostensteigerungen werden ebenfalls, allerdings nicht von 40 %, im Bereich von Reinigungskosten, Materialien und Wasser/Abwasser zu erwarten sein. Die Stromkosten werden sich allerdings in 2023 noch nicht verändern, da der Stromvertrag bis Ende 2023 läuft.

 

Verbrauchseinsparungen bleiben unberücksichtigt, da die Vorjahre sehr milde Winter hatten in denen im Vergleich zum statistischen Durchschnitt wenig Energie verbraucht wurde.

 

Die Kosten für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen erhöhen sich somit um knapp 300.000 €.

 

Entsprechende Vermerke mit detaillierteren Angaben zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Für das Jahr 2023 sind Abschreibungen in Höhe von insgesamt 865.300 € geplant. Diese beinhalten Abschreibungen aus Forderungen infolge von Uneinbringlichkeit in Höhe von 51.500 € sowie Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen. Die Abschreibungen für Vermögensgegenstände berücksichtigen das Vermögen im Bestand sowie zum Jahreswechsel nicht abgeschlossene und neue Investitionen.

 

Infolge getätigter und geplanter Kreditaufnahmen sind neben den Tilgungsleistungen Zinsen in Höhe von insgesamt 139.100 € veranschlagt.

 

Die Kreisumlage für 2023 wird mit einem Betrag in Höhe von 5.333.700 € veranschlagt und liegt somit im Vergleich zum Vorjahr um 506.400 € höher. Bei der Planung wurde der Hebesatz des Vorjahres des Landkreises von 54,65 v.H. zugrunde gelegt. Durch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde Algermissen ist an den Landkreis Hildesheim eine höhere Kreisumlage abzuführen.

 

Die Aufgabe der Kindertagesbetreuung ist weiterhin kostenintensiv. Das Defizit für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 2,9 Mio. € und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen. Grund für den weiteren Anstieg des Defizites sind im Wesentlichen die steigenden Personal- und Bewirtschaftungskosten.

 

Im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind für die Umsetzung allgemeiner kleinerer Maßnahmen, die sich aus den laufenden Diskussionen im Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat bzw. dem Prozess der KommN ergeben 50.000 € eingeplant. Ebenso berücksichtigt ist der Mitgliedsbeitrag der Gemeinde Algermissen am Energieberatungszentrum Hildesheim mit 15.000 €.

 

Finanzhaushalt

 

Die Ansätze von Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind ähnlich zu den Ansätzen des Ergebnishaushaltes. Ausnahme bilden hierbei Erträge aus aktivierten Eigenleistungen, Auflösung und Zuführung von Rückstellungen, Abschreibungen und die Auflösungserträge aus Sonderposten. Da diese nicht kassenwirksam werden, sind diese im Finanzhaushalt nicht enthalten. Das Investitionsprogramm für 2023 sieht vor, dass begonnene Maßnahmen der Vorjahre fortgeführt werden. Zusätzlich sind folgende neue Investitionen vorgesehen:

 

  • Modernisierung von Heizungstechnik
  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Algermissen (mehrjährige Maßnahme mit Beginn in 2023)
  • Neubau Feuerwehrgerätehaus Lühnde (mehrjährige Maßnahme mit Beginn in 2023)
  • Um-/Anbau Feuerwehrgerätehaus Groß Lobke (mehrjährige Maßnahme mit Beginn in 2023)
  • Raffstoreanlage für die Fensterfront in der Mensa links des Hortes im Gebäude der Grundschule Algermissen
  • Deckensanierung (Brandschutz) in den Räumlichkeiten des Hortes Fruchtbande im Gebäude der Grundschule Lühnde
  • Erneuerung der Beleuchtung der Turnhalle der Grundschule Lühnde
  • Erneuerung des Industrieglases inkl. Fenstermechanik der Turnhalle der Grundschule Lühnde
  • Erneuerung der Heizung der komm. Kita Die Kleinen Strolchen in Algermissen
  • Erneuerung der Terassentüren der kath. Kita St. Matthäus in Algermissen
  • Erwerb Mähroboter für die Kindertagesstätten
  • Erneuerung des Bolzplatzes an der Gänserampe
  • Erneuerung der Heizung in der Turnhalle Groß Lobke
  • Erneuerung der Heizung in der Turnhalle Bledeln
  • Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
  • Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof

 

Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die bereits Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden, werden hierbei nicht erneut veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 in Höhe von insgesamt 5.000.000 € vorgesehen. Als Verpflichtungsermächtigungen bezeichnet man die im Haushaltsplan vorgesehenen Ermächtigungen, Verpflichtungen einzugehen, durch die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belastet werden. Die Ermächtigung ist für die Neubauten der Feuerwehrgerätehäuser in Algermissen und Lühnde eingeplant.

 

Die Finanzierung der Investitionen ist über Kreditaufnahmen sichergestellt. Für die Verpflichtungsermächtigungen ist ebenfalls eine Kreditfinanzierung in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Für die Fortführung begonnener Investitionsmaßnahmen und die Umsetzung bisher nicht begonnener Maßnahmen aus 2022 steht die bisher nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung des Vorjahres in Höhe von 916.000 € zur Verfügung. Für die in 2023 neu geplanten Investitionen ist eine Kreditfinanzierung in Höhe von 1.457.900 € vorgesehen. Dieses entspricht dem Investitionsvolumen abzüglich der voraussichtlich eingehenden Zuschüsse. Zeitpunkt und Höhe einer Kreditaufnahme in 2023 wird sorgfältig abgewogen und erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes.

 

Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen sind nur veranschlagt, wenn deren Zahlungseingang in 2023 gewiss ist.

 

Der Finanzhaushalt weist einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 3.632.00 € aus. Unter Berücksichtigung des Bestandes der liquiden Mittel, der vorhandenen Kreditermächtigung aus 2022 und der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Algermissen in 2023 zum derzeitigen Zeitpunkt sichergestellt.

 

Liquiditätskredite

 

Gem. § 122 Abs. 2 NKomVG ist die Festlegung der Höhe der Liquiditätskredite von bis zu 1/6 der im Haushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (16.687.500 €) ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht zulässig. Die Ermächtigung beträge hiernach 2.780.000 €. Auf Grundlage der Planzahlen kann die Liquidität dadurch nicht sichergestellt werden.

 

Mit Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21.09.2022 (Nds. GVBl. Nr. 33/2022 vom 30.09.2022, S. 588) wurden die haushaltsrechtlichen Regelungen in § 182 Abs. 4 NKomVG auch für die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine für die Kommunale Haushaltswirtschaft befristet bis zum 30. Juni 2024 für entsprechend anwendbar erklärt. Unter Anwendung der § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 NKomVG gilt abweichend von § 122 Abs. 2 NKomVG der vom Gemeinderat für die Aufnahme von Liquiditätskrediten festgesetzte Höchstbetrag als von der Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt, wenn der Höchstbetrag ein Drittel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt. Dieses entspricht einem Betrag von 5.562.500 €. Um die Liquidität sicherzustellen wird unter Anwendung dieser Regelung der Höchstbetrag auf 3.400.000 € festgesetzt.

 

Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer bleiben unverändert.

 

Haushaltssicherungskonzept

 

Die schwierige Haushaltslage der Gemeinde Algermissen macht es weiter notwendig, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzulegen, um mittel- und langfristig wieder die vollumfängliche Handlungsfähigkeit herzustellen. Das HSK ist Bestandteil des Haushaltsplans.

 

Die angespannte Personalsituation der Gemeindeverwaltung lässt es nicht zu, diese umfangreichen Arbeiten kurzfristig zu erledigen. Daher wird das HSK zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.

 

Stellenplan

 

Der Stellenplan wir zusammen mit dem Haushaltssicherungskonzept nachgereicht.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

1. Entwurf Haushaltssatzung 2023

2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2023

3. Teilhaushaltspläne 2023

4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes

2023

5. Erläuterungen zu sonstigen ordentlichen Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2023

6. Übersicht über nicht im Haushalt berücksichtigte Maßnahmen und Projekte

7. Antrag der Gemeindefeuerwehr Algermissen zum Haushalt 2023 vom 02.11.2022


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Entwurf Haushaltssatzung 2023 (87 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2. Entwurf Ergebnis- und Finanzhaushalt, Investitionsplan 2023 (489 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3. Teilhaushaltspläne 2023 (5632 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 4. Erläuterungen zu Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Nr. 15 des Ergebnishaushaltes 2023 (568 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 5. Erläuterungen zu sonstigen ordentlichen Aufwendungen, Nr. 19 des Ergebnishaushaltes 2023 (150 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich 6. Übersicht über nicht im Haushalt berücksichtigte Maßnahmen und Projekte (356 KB)    
Anlage 6 7 öffentlich 7. Antrag der Gemeindefeuerwehr Algermissen zum Haushalt 2023 vom 02.11.2022 (127 KB)    
Stammbaum:
095/2022   Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2023   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
095/2022-1   Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2023   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
095/2022-2   Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2023   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage
095/2022-3   Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Algermissen einschließlich Haushaltsplan, Investitionsprogramm, mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept 2023 hier: Wärmeplanung für die Dörfer, Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Gemeinde Algermissen vom 18.01.2023   Fachbereich II - Finanzen   Beschlussvorlage

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