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Vorlage - 085/2022  

Betreff: 24. Änderung F-Plan, B-Plan Nr. 34 "Algermissen-Ost", Aufstellungsbeschluss, Phase 0
Status:öffentlich  
Verfasser:Godehard Voges
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
Beratungsfolge:
Ortsrat Algermissen Anhörung
26.10.2022 
Entfällt: Sitzung des Ortsrates Algermissen      
16.11.2022 
Sitzung des Ortsrates Algermissen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Algerm.Ost, Lageplan A-Beschluss, Phase 0, 20.09.2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Algermissen-Ost“, OT Algermissen wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss gefasst.
 

Das Plangebiet ist der Vorlage 085/2022 beigefügt.

 

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Begründung:

Die ABEG Baulandentwicklungsgesellschaft mbH Algermissen GmbH & Co. KG hat im Jahr 2019 die betroffenen Flächen erworben um dort in Algermissen dringend benötigte Flächen für die Wohnbebauung zu entwickeln. Hauptaugenmerk bei der Entwicklung von Bauland liegt auf dem  Baugebiet „Rahmbeek“ , bei dem vorrangig dringend benötigter Geschosswohnungsbau realisiert werden soll. Inzwischen gibt es mit der Entwicklung dieses Baugebietes eine zeitliche Verzögerung, so dass nun ebenfalls das Verfahren zur planerischen Entwicklung des Baugebietes Algermissen-Ost beginnen soll.

 

Entsprechend des Beschlusses durch den Gemeinderat am 24.03.2021 erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss als nächstes die Beteiligung der „Phase 0“. Hierzu wird der Öffentlichkeit und den betroffenen Anliegern lediglich der beigefügte Lageplan als Information zur Verfügung gestellt, damit die Planungsabsichten der Gemeinde veröffentlicht und die Gelegenheit zur Stellungnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern gegeben.

 

Unabhängig von den Planverfahren wurden bereits die westlich angrenzenden Bestandsanlieger beteiligt. Dies erfolgte mit dem Ziel der Vorklärung eines Interesses zum Erwerb von Teilflächen hinter den eigenen Grundstücken. Grundsätzlich haben bisher nur wenige der Bestandseigentümer Interesse zum Erwerb von Baulandflächen zum späteren Baulandpreis gezeigt.

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Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Algerm.Ost, Lageplan A-Beschluss, Phase 0, 20.09.2022 (50 KB)    

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