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Vorlage - 076/2022  

Betreff: Feuerwehrhäuser in Algermissen, Lühnde und Groß Lobke - weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Moegerle
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz Vorbereitung
21.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz zurückgestellt   
06.10.2022 
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Feuerschutz zur Kenntnis genommen     
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Algermissen Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Algermissen abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Algermissen stimmt den in den nachfolgenden Ausführungen aufgezeigten weiteren Schritten zu.
  2. Dafür notwendige Mittel werden ggf. überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  3. Beschlüsse zur endgültigen Umsetzung erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Allgemeines:
Mit der Vorlage 043/2017 ist durch den Finanzausschuss und durch den VA am 19.06.2017 der einstimmige Beschluss gefasst worden, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Mit einstimmigem Votum des Gemeinderates vom 25.06.2019 ist dieser Feuerwehrbedarfsplan beschlossen worden. Im Feuerwehrbedarfsplan ist festgestellt worden, dass es Mängel an den Feuerwehrhäusern gibt. Darum war Bestandteil des Ratsbeschlusses am 25.06.2019 auch die Erstellung einer Bestands- und Nutzungsanalyse für alle Feuerwehrhäuser.

Im Vorgriff auf diesen Beschluss hat die Verwaltung bereits am 04.03.2019 das Architekturbüro Bismark mit einer dezidierten Untersuchung aller Feuerwehrhäuser auf Mängel beauftragt.

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie musste die Vorstellung des Gutachtens leider mehrfach verschoben werden und fand am 26.05.2021 und am 13.06.2021 statt.

Der Rat der Gemeinde Algermissen hat mit Beschluss vom 01.09.2021 150.000 Euro für die Beseitigung akuter Mängel bereitgestellt. In enger Abstimmung mit den Führungskräften der Feuerwehr ist hierzu eine Prioritätenliste erarbeitet worden. Inzwischen sind eine ganze Reihe von Mängeln abgestellt worden.

Die Detailuntersuchung des Büros Bismark ist die Grundlage für alle weitergehenden Planungen.

Für das weitere Verfahren besteht die Verpflichtung zu einer Variantenprüfung. So heißt es in § 110 des NKomVG: Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.

Weiter heißt es in § 12 (1)1 der KomHKVO: Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

Diese Wertgrenze ist in der Gemeinde Algermissen durch Beschluss des Rates der Gemeinde Algermissen vom 25.06.2019 auf 150.000 Euro festgelegt. Von diesen Regelungen darf nur in seltenen, begründeten Fällen abgewichen werden. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn aus sachlichen Gründen keine Alternativen darstellbar sind.

Daher wurden im nächsten Schritt in diesem Verfahren Architekten beauftragt, Alternativlösungen zu erarbeiten, die als Grundlage für Politik und Verwaltung dienen, im Wirtschaftlichkeitsvergleich mit einem standardisieren Neubau eine endgültige Entscheidung über die weiteren Schritte zu treffen.

Beauftragt wurde daher die Planungsphase 1, d.h. die Grundlagenermittlung zusätzlich einiger besonderer Leistungen, wie z.B. Standortanalyse und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen durch Architekten, ob den beschriebenen Problemen mit alternativen Szenarien begegnet werden kann, wurden dem zuständigen Fachausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2022 ausführlich vorgestellt.

Jetzt sind grundsätzlich folgende weitere Schritte vorgesehen:

Mit der FUK wurde bereits ein erstes grundsätzliches Abstimmungsgespräch geführt.

Die Gemeindeverwaltung erstellt für alle drei Feuerwehrhäuser Projektpläne für die Umsetzung der vorgegebenen Ziele.

Die Klärung, ob für die anstehenden Maßnahmen Zuschüsse bzw. Fördergelder zu erwarten sind, läuft bereits durch die Gemeindeverwaltung.

Alle Maßnahmen haben unter Berücksichtigung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu erfolgen.

Die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde Algermissen erfordert Gespräche mit den jeweiligen Ortsfeuerwehren, inwieweit Eigenleistungen im Rahmen der Projekte erbracht werden können.

Weitere Schritte werden unter Einbindung der jeweiligen Feuerwehr besprochen.

Bei allen Maßnahmen zu den drei Feuerwehrhäusern muss zum einen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Algermissen und zum anderen die personelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Algermissen Berücksichtigung finden. Aus den nachstehend geschilderten Sachverhalten werden sich wohl zu drei Projekten auch drei Geschwindigkeiten ergeben.

 

Algermissen

Die Gemeindeverwaltung trägt die Empfehlung des Architekten Dirk Ganz aus seiner Untersuchung, einen Neubau zu errichten, mit. Die Größe und die beengte Lage des vorhandenen Grundstücks lässt keine Alternativplanungen zu, die einen weiteren Betrieb als Feuerwehrhaus für eine Stützpunktfeuerwehr unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zulässt. Selbst wenn es eine Alternativplanung gäbe, wäre zusätzlich zu beachten, dass eine Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Wehr im Rahmen laufender Bauarbeiten nur sehr kostenintensiv zu leisten wäre. Eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung ist aus den vorgenannten sachlichen Gründen nicht durchführbar, da hierdurch keine Alternativen zu einem Neubau darstellbar sind. Aus Sicht der Verwaltung ist nunmehr in das weitere Verfahren einzusteigen.

Erste weitere Schritte wären:

  • Aufstellung eines Projektplanes
  • Beratungsgespräch mit FUK
  • Einstieg in ein Standortfindungsverfahren
  • Berücksichtigung der Belange des am gleichen Standort untergebrachten DRK-Ortsvereins
  • Erste Überlegungen zur Nachnutzung des Altgebäudes
  • Prüfung von Synergien mit anderen öffentlichen Einrichtungen

 

 

Lühnde

Auch hier lautet die Empfehlung des Architekten Christian Pahlke, die bestehenden und beschriebenen Probleme durch einen Neubau zu lösen. Hier sind jedoch weitere Besonderheiten zu prüfen bzw. zu klären, die teilweise ja auch schon in der Ausschusssitzung am 30.06.2022 angesprochen wurden.

  • In Lühnde ist mit dem „Schlauchwagen“ SW 2000 ein Landkreisfahrzeug untergebracht, das Probleme bei der regelgerechten Nutzung der Fahrzeugboxen erzeugt. Ließe sich eine Alternativplanung aufstellen, die ohne Berücksichtigung des SW 2000 eine Ertüchtigung des vorhandenen Standortes ermöglicht? Der SW 2000 ist jedoch in die Einsatzkonzepte der Gemeindefeuerwehr eingebunden. Ein Standort des SW 2000 außerhalb der Gemeinde Algermissen würde weitere Investitionen im Gemeindebereich erforderlich machen, um die Funktionalitäten des Einsatzfahrzeuges in der Gemeinde Algermissen verfügbar zu halten. Hier sind weitere Gespräche notwendig.
     
  • Gleiches gilt für die Zu- und Abfahrts- sowie die Parksituation. Ließe sich durch eine Umgestaltung des Umfeldes bzw. die Schaffung neuer Parkflächen und die damit mögliche Schaffung von Alarmparkplätzen eine akzeptable Situation erzeugen? Hier sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung weitere Untersuchungen notwendig.
     
  • Es sind Gespräche mit Vertretern des TuS Lühnde erforderlich, der im Obergeschoss des Feuerwehrhauses beheimatet ist.
     
  • Zudem ist abschließende Klarheit über die Gebäudesubstanz des vorhandenen Gebäudes zu gewinnen, ob diese überhaupt eine weitere Nutzung und notwendige hohe Investitionen rechtfertigen würde. In den vergangenen Jahren ist bereits mehrfach darüber gesprochen worden. Durch die zunehmende Trockenheit der letzten Jahre schrumpft die relativ hoch anstehende Tonschicht, auf dem das Gebäude errichtet wurde. Dadurch kommt es immer wieder zu Setzungsrissen, die bereits mehrfach gutachterlich untersucht wurden.
     

 

Wenn diese Fragen eindeutig geklärt sind und eine Alternativlösung zur Aufrechterhaltung eines Feuerwehrstandortes, der die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zulässt, nicht möglich ist, unterstützt die Gemeindeverwaltung den Neubau eines Feuerwehrhauses. Zudem ist - wie beim Standort Algermissen bereits ausgeführt - zu beachten, dass eine Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Wehr im Rahmen laufender Bauarbeiten nur sehr kostenintensiv zu leisten wäre.

Weitere Schritte wären dann:

  • Aufstellung eines Projektplanes
  • Beratungsgespräch mit FUK
  • Einstieg in ein Standortfindungsverfahren

 

 

Groß Lobke

Für einen möglichen Anbau an das Feuerwehrhaus in Groß Lobke hat das Architekturbüro Zingel eine ganze Reihe von Problemlagen aufgezeigt, die intensiv und unter Einbeziehung des Ortsrates und der Bevölkerung diskutiert werden müssen.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben und Grundlagen lassen so einfach einen normgerechten Anbau an das vorhandene Gerätehaus nicht zu.

  • Angestoßen wurde die Diskussion um eine Erweiterung des Gerätehauses durch die neue Stationierung eines MTW in Groß Lobke. Die Stationierung ist lt. Feuerwehrbedarfsplan notwendig, um ergänzend zur geplanten Ersatzbeschaffung eines MLF in Groß Lobke die notwendige Personalstärke im Einsatzfall transportieren zu können. Zusätzlich steht das Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr Groß Lobke/Ummeln/Wätzum am Feuerwehrhaus Groß Lobke zur Verfügung. Ist eine Stationierung in Ummeln oder Wätzum möglich und strategisch sinnvoll und richtig? Welche Kosten werden ggf. dort verursacht? Welcher Handlungsbedarf besteht ggf. in Groß Lobke dann?
     
  • Die auf dem Grundstück zentral gelegene Trafostation ist ein wichtiger Netzknotenpunkt für das Mittelspannungsnetz. Nach Gesprächen mit der Avacon steht dieses Gebäude für das Jahr 2024 zum Ersatz an. Aufgegeben werden kann dieser Netzkontenpunkt nicht. Eine räumlich begrenzte Verschiebung des Neubaus (Größe ca. 3x6m) ist möglich. Diese Planungen der Avacon müssen konkretisiert werden, um Klarheit über die mögliche Nutzung/Nutzbarkeit der jetzigen Fläche zu erhalten.
     
  • Ein entsprechender Anbau an das Feuerwehrhaus macht nach derzeitigem Stand einen Wegfall bzw. eine Verlegung wesentlicher Infrastruktur in Groß Lobke nötig. Aufgezeigt wurden der Wegfall bzw. Verlegung von Jugendraum, Bushaltestelle und Dorfplatz.
     

 

Hier sind zunächst weitere Planungen bzw. Diskussionen in der Ortschaft Groß Lobke notwendig, um ein von der Dorfgemeinschaft getragenes Gesamtkonzept zu erarbeiten.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen: ./.
 

Stammbaum:
076/2022   Feuerwehrhäuser in Algermissen, Lühnde und Groß Lobke - weiteres Vorgehen   Bürgermeister   Beschlussvorlage
076/2022-1   Feuerwehrhäuser in Algermissen, Lühnde und Groß Lobke - weiteres Vorgehen gemäß gemeinsamem Antrag der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion und der Gruppe UNABHÄNGIGE im Rat der Gemeinde Algermissen vom 30.09.2022   Bürgermeister   Beschlussvorlage
    Fachbereich IV - Bauen und Sport   Beschlussvorlage
076/2022-2   Feuerwehrhäuser in Algermissen, Lühnde und Groß Lobke - weiteres Vorgehen   Fachbereich IV - Bauen und Sport   Beschlussvorlage

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