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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Voges erläutert, dass die neuen Eigentümer mit dem Wunsch zur Änderung des Bebauungsplanes an die Gemeinde Algermissen herangetreten sind. Es gibt inzwischen zwei Mietinteressenten. Diese möchten in dem vorhandenen Gebäude ein Fitnessstudio sowie ein Lampenoutlet errichten. Um die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Algermissen zu erhalten, sollte daher im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes die vorgesehene, recht enge Formulierung in der Planzeichnung Wohnraumausstattung/Fitnessstudio gewählt werden. Auf Nachfrage von Herrn Gerhardy bestätigt Herr Voges das entsprechend der textlichen Festsetzung 1 das Einzelhandelsgeschäft für die Wohnraumausstattung auf eine Verkaufsfläche von 800 m² beschränkt wird. Diese Einschränkung ist notwendig, um auf eine raumordnungsrechtliche Bewertung zu verzichten.
Frau Bokelmann verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 004/2019:
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Vorm Dorfe“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB), des § 84 der Nds. Bauordnung (NBauO) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
Für die Fläche des Planbereiches wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB und des § 58 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG beschlossen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 004/2019 beigefügt, gem. § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |