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Auszug - Widmungen von Gemeindestraßen in der Ortschaft Bledeln  

Sitzung des Ortsrates Bledeln
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat Bledeln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Saal Klug, Bledeln, Breite Straße 16
Ort:
091/2015 Widmungen von Gemeindestraßen in der Ortschaft Bledeln
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Beitzen, Gabriele
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ortsbürgermeister Leder erläutert die Beschlussvorlage 091/2015. Ohne Aussprache wird folgendem Beschlussvorschlag zugestimmt:

 

 


Beschlussvorschlag: Folgende Grundstücke werden mit sofortiger Wirkung als Gemeindestraße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014 (Nds. GVBl. S 291) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Am Mühlenfeld: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 9/15 und 9/23

 

Am Osterberg: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 23/3

 

Am Wischhof: Gemarkung Bledeln, Flur 4, Flurstück 22/24, 21/10 und 22/3, sowie die Flurstücke 21/9 und 22/17 als öffentliche Grünanlage, Regenrückhaltebecken

 

Hannoversche Straße: Gemarkung Bledeln, Flur 1, Flurstück 41/2, 41/4 und 57/1

 

Wallstraße: Gemarkung Bledeln, Flur 5, Flurstück 3/1 und Flur 2, Flurstück 152/1

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 


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