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Auszug - Bebauungsplan Nr. 30 "Am See" - Satzungsbeschluss  

18. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
066/2014 Bebauungsplan Nr. 30 "Am See", Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Bettina Brennecke
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu den Erschließungsverträgen erläutert Herr Voges zunächst dass das Vertragsgebiet für den Vertrag mit der ABEG um die unbebauten Grundstücke entlang des Ziegeleiweges gegenüber der ehem. Ziegelei erweitert wurde. Für den Vertrag mit Herrn Apel gab es einige Wünsche des Wasserverbandes zu berücksichtigen. Der Vertrag kann daher erst sehr kurzfristig vorgelegt werden. Bis zum Ratsbeschluss am 23.10. ist der Vertrag dann noch von Herrn Apel unterschrieben vorzulegen.

 

Nachsatz: Der Vertrag wurde von Herrn Apel am 15.10. unterschrieben vorgelegt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Herbst erläutert Herr Voges, dass aus Sicht der Verwaltung das Grundstück Königstraße 1a nicht in das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einbezogen werden sollte. Sinn dieses Verfahrens ist, die städtebauliche Regelung der Fläche der ehemaligen Ziegelei. Eine Einbeziehung des Grundstücks würde auch zu wohl nicht lösbaren Konflikten mit der Bahn führen.

 

Im Rahmen seiner Ausführungen zu dem Bebauungsplan wird von Herr Voges darauf hingewiesen, dass vom Landkreis grundsätzlich durch die Entsiegelung und Renaturierung ein Überhang bei der Ausgleichsfläche anerkannt wird. Aus Sicht der Gemeinde ist jedoch statt mit einer 20 %igen Anrechnung mit einer Anrechnung von 100 % zu rechnen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Espenhain teilt Herr Moegerle mit, dass 5 Jahre Vermarktungszeit für das Baugebiet Alpeblick derzeit sehr realistisch ist. Herr Gerhardy stellt fest, dass für das Baugebiet nur Einzelhäuser zulässig sind. Herr Voges teilt hierzu mit, dass dies durchaus beabsichtigt ist, um die Hochwertigkeit des Baugebietes zu untermauern. Falls bei der Vermarktung auch Doppelhäuser nachgefragt werden, kann durch eine Änderung des Bebauungsplanes noch eine Anpassung erfolgen.

 

Herr Rohde verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 66 / 14:

 


Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift Nr. 30 „Am See“ wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 84 Niedersächsische Bauordnung sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen.

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 66 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 43/ 2014 beigefügt, abgewogen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


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