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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Alpeblick" mit Teilplanaufhebung B-Plan Nr. 10 "Solteich", Satzungsbeschluss  

18. Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Sitzungsraum, Algermissen, Marktstraße 7
Ort:
062/2014 Bebauungsplan Nr. 28 "Alpeblick" mit Teilplanaufhebung B-Plan Nr. 10 "Solteich", Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Bettina Brennecke
Federführend:Fachbereich IV - Bauen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Voges weist zunächst darauf hin, dass es sich bei dem Erschließungsvertrag um das übliche Vertragswerk handelt. Zur Vereinfachung wurde eine Formulierung zur Herstellung und Übertragung der Ausgleichsfläche in den Vertrag aufgenommen.

 

Zur Bauleitplanung erläutert Herr Voges zunächst, dass die Begründungen mit den Umweltberichten an den elektronischen Vorlagen beigefügt sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist auch vom Gemeinderat die Abwägung zum frühzeitigen Verfahren zu beschließen.

 

Im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan wird von Herrn Voges darauf hingewiesen, dass der ursprünglich vom Landkreis angesprochene Brunnen doch nicht im Zusammenhang mit dem Baugebiet steht.

 

Auf Nachfrage von Herrn Gerhardy zur Preisgestaltung für die Grundstücke teilt Herr Voges mit, dass ursprünglich 120 €/qm angestrebt waren, die konkrete Festlegung wird jedoch in Kürze erfolgen. Voraussetzung hier wird die genaue Ausbauplanung für das Baugebiet sein. Herr Leder fragt nach der benötigten Ausgleichsfläche für das Baugebiet. Hier wird von Herrn Voges darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen des Ankaufes eine Fläche von rd. 1 ha entlang der Alpe für Ausgleichszwecke mit erworben wurde.

 

Herr Rode verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage 62 / 14:

 


Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift Nr. 28 „Alpeblick“ mit Teilplanaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solteich“ wird gem. der §§ 1 und 2 Abs. 1 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der § 84 Niedersächsischen Bauordnung sowie der §§ 10 und 58 Abs. 2 Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) jeweils in der derzeit gültigen Fassung einschließlich der Begründung (mit Umweltbericht) beschlossen.

 

Die anlässlich der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 62 / 2014 beigefügt, abgewogen.

Nur Gemeinderat: Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden, wie der Vorlage 39/ 2014 beigefügt, abgewogen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


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