|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Moegerle erläutert zunächst anhand mehrerer Schaubilder, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe des Landkreises handelt. Seit Jahren wird die Aufgabenerfüllung jedoch per Vertrag an die Gemeinden übertragen. Der nun vorliegende Vertrag gilt für die Jahre 2014 und 2015. Der bisherige Zuschuss des Landkreises von 16 Mio. € (40% der Kosten) wird im Jahr 2014 um 4 Mio. und im Jahr 2015 um weitere 2 Mio. erhöht. Weiterhin besteht die Option an den Überschüssen des Kreishaushaltes beteiligt zu werden. Für die Gemeinde ist eine Steigerung des Landkreisanteils von 2013 in Höhe von 540.000 € auf 640.000 € im Jahr 2015 zu erwarten. Im vorgelegten Haushaltsplan 2014 beträgt der eigene Anteil der Gemeinde 1,1 Mio. €. Aus Sicht von Herrn Moegerle ist die Vereinbarung ein Schritt in die richtige Richtung. Eine höhere dauerhafte Entlastung der Gemeinden ist jedoch notwendig.
Herr Gerhardy weist auf einen Rechenfehler bei der Berechnung der Erstattung des Landkreises hin. Auf Nachfrage von Herrn Rohde wird von Herr Moegerle darauf hinweisen, dass die Aufgabenerfüllung ggf. gegen den Landkreis einzuklagen ist.
Herr Rohde lässt über den Beschlussvorschlag der Vorlage 80 / 13 abstimmen:
Die der Vorlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung wird mit dem Landkreis Hildesheim geschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |