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Wortprotokoll |
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 07.09.2022 mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, weitere bauliche Anlagen auf dem Grundstück Andreasplatz 2 als Baudenkmale im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auszuweisen. Im Einzelnen handelt es sich um die Schmiede, das Landarbeiterwohnhaus, die Einfriedung, die Scheune und das Gartenhaus.
Ortsbürgermeister Heinemann lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Der Ortsrat Groß Lobke hat zu der beabsichtigten Ausweisung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |