Auch vor dem Rathaus der Gemeinde Algermissen stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen.
Die Beflaggung der Dienstgebäude der Bundesbehörden und -einrichtungen ist im sogenannten Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt.
Aktuelle Beflaggungsanordnungen der Niedersächsischen Staatskanzlei finden Sie hier (Beflaggungskalender).
| Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
| Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |