Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar folgende Steuern fällig sind:
Grundsteuer A und B
1. Quartal 2025
Hundesteuer
1. Quartal 2025
Gewerbesteuervorauszahlung
1. Quartal 2025
Durch die Reform der Grundsteuer sind zum 1. Januar 2025 neue gesetzliche Regelungen und damit verbunden neu festgesetzte Messbeträge anzuwenden. Dieses hat zur Folge, dass jeder Grundstückseigentümer Anfang 2025 einen neuen Steuerbescheid erhält.
Die Gemeindekasse Algermissen bittet alle Steuerpflichtigen, bei denen sich die Steuerlast verändert hat und die einen Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut eingerichtet haben, diesen Dauerauftrag entsprechend anzupassen.
Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates kann auf der Homepage der Gemeinde Algermissen heruntergeladen werden.
SEPA-Lastschriftmandat » (PDF, 6 kB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |