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31.01.2025

Zahlungstermin der Gemeindesteuern 15.02.2025

Die Gemeinde Algermissen macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar folgende Steuern fällig sind:

Grundsteuer A und B
1. Quartal 2025

Hundesteuer
1. Quartal 2025

Gewerbesteuervorauszahlung
1. Quartal 2025

Durch die Reform der Grundsteuer sind zum 1. Januar 2025 neue gesetzliche Regelungen und damit verbunden neu festgesetzte Messbeträge anzuwenden. Dieses hat zur Folge, dass jeder Grundstückseigentümer Anfang 2025 einen neuen Steuerbescheid erhält.

Die Gemeindekasse Algermissen bittet alle Steuerpflichtigen, bei denen sich die Steuerlast verändert hat und die einen Dauerauftrag bei ihrem Kreditinstitut eingerichtet haben, diesen Dauerauftrag entsprechend anzupassen.

Damit der Zahlungstermin nicht versäumt wird, besteht die Möglichkeit, am Einzugsverfahren teilzunehmen. Die Steuern werden im Rahmen eines SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Formular für die Erteilung eines solchen Mandates kann auf der Homepage der Gemeinde Algermissen heruntergeladen werden.

Öffnungszeiten Rathaus


Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: Termine nur nach Vereinbarung
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: Termine nur nach Vereinbarung
Freitag: Termine nur nach Vereinbarung

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