Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Den Antrag können Sie online stellen
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2024 bis zu 292 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.
Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.
Den Antrag stellen Sie bequem online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag haben, hilft Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort weiter.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |