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Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden (für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, ist dies nur für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate möglich). Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Ein Bericht des Bundesfamilienministeriums belegt: Das ElterngeldPlus wird von Familien sehr gut angenommen. Mehr als drei Viertel der Beziehenden bewerten das ElterngeldPlus als "gute Sache".

Im ersten Quartal 2021 haben sich 37,5 Prozent - in einigen Regionen sogar bis 46,2 Prozent - der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für ElterngeldPlus entschieden.

Bei Vätern ist der Partnerschaftsbonus besonders beliebt. Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 42,2 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es 28,4 Prozent

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Familie


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