Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.
Kindergeld gibt es grundsätzlich
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Eltern, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. Dafür müssen sie zum Beispiel in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein, eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.
Darüber hinaus müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben (Ausnahme: Kinder von Entwicklungshelfern und Missionaren).
Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, können Kindergeld nach dem BKGG für sich selbst beantragen.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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