In den Bauleitplanverfahren haben Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen die Möglichkeit, zu den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten Stellung zu nehmen und somit am Planungsprozess teilzunehmen.
In der Regel handelt es sich um folgende Verfahrensweisen:
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten informiert. Dazu werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die Bürger haben die Gelegenheit, sich zu den Bebauungsplanentwürfen zu äußern.
Mit der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Bürger Anregungen, Bedenken zu den Plänen vorbringen.
Während der jeweiligen Fristen können Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe von Name und Adresse abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können jedoch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Sie können Ihre Stellungnahme in schriftlicher Form an die
• Gemeinde Algermissen, FB IV Bauen und Sport, Marktstraße 7, 31191 Algermissen
• oder per E-Mail unter bauamt@algermissen.de richten
• sowie mündlich zur Niederschrift abgeben.
Für folgendes Verfahren wird derzeit die Öffentlichkeit beteiligt:
Abrundungssatzung zur Festlegung des bebauten Ortsteils in der Ortschaft Ummeln:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Abrundungssatzung für die Ortschaft Ummeln (PDF, 151 kB)
Abrundungssatzung für die Ortschaft Ummeln (PDF, 2 MB)
Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | Termine nur nach Vereinbarung |
Freitag: | Termine nur nach Vereinbarung |